Faire Lösung bei Stromnetzkosten erzielt

Netzentgelte werden bis 2022 stufenweise bundesweit angeglichen
Die Große Koalition hat eine Einigung zur bundesweiten Angleichung der Stromnetzentgelte erzielt. Am Freitag (30. Juni 2017) wird der Bundestag das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) verabschieden. Das Gesetz nimmt zwei Bereiche in den Fokus: die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte und die vermiedenen Netzentgelte.

„Es ist ein Gebot der Fairness, dass die Verbraucher in den verschiedenen Teilen unseres Landes auch die gleichen Übertragungsnetzentgelte zahlen. Dem Drängen der Unionsabgeordneten der ostdeutschen Länder und dem persönlichen Einsatz der Bundeskanzlerin ist es zu verdanken, dass wir dies auf den letzten Metern der Legislaturperiode durchsetzen konnten und das Gesetz am Freitag beschließen“, stellt der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) fest. Die Netzentgelte sind Teil des Strompreises und liegen derzeit im Osten höher als im Westen.

Noch zu Beginn des Jahres hatte das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium die Angleichung der Netzentgelte aus dem Gesetz gestrichen, wohl als Unterstützung für Hannelore Kraft im Vorfeld der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen, vermutet Schipanski.

Auch bei den vermiedenen Netzentgelten wurde ein Interessenausgleich gefunden. Für bestehende steuerbare Stromerzeugungsanlagen, zum Beispiel im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung und der Wasserkraft, bleibt die geltende Regelung im Wesentlichen erhalten. Damit wird auch weiterhin der netzentlastende Beitrag dieser Anlagen gewürdigt. Für neue und bestehende Wind- und Solaranlagen werden die Zahlungen hingegen eingestellt. Jedoch erfolgt hier ein vollständiger Kostenausgleich über das EEG.

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz soll 2018 in Kraft treten. Die Angleichung der Übertragungsnetzentgelte soll in mehreren Schritten ab 2019 erfolgen, so dass ab Anfang 2023 ein einheitliches Niveau in ganz Deutschland besteht.