Eigenständigkeit leistungsfähiger Kommunen und Kreise erhalten

Schipanski begrüßt Klarstellung des Verfassungsgerichts
Am Dienstag, den 11. Juli 2017, veröffentlichte das Thüringer Verfassungsgericht die ausführliche Begründung seines Urteils bezüglich des Vorschaltgesetzes zur Gebietsreform vom 9. Juni. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt ausdrücklich die darin enthaltenen Klarstellungen zur Eigenständigkeit von Gemeinden und Kreisen.

Insbesondere betont der Abgeordnete die Feststellungen des Gerichts zur von der Landesregierung vorgesehenen Mindesteinwohnerzahl: „Die Richter haben klar geäußert, dass Gebietskörperschaften nicht aufgrund einer vorgeschriebenen Mindestzahl an Einwohnern fusionieren müssen. Entscheidend für Fusion oder Eigenständigkeit von Gemeinden und Kreisen sind nicht fest vorgeschriebene Zahlen, sondern etwa auch historische Bezüge und vor allem die Leistungsfähigkeit, wie das Gericht völlig zu Recht feststellt.“ Damit bestätige das Urteil seine Ansicht, dass in vielen Landkreisen und gut geführten Gemeinden gar keine Notwendigkeit für eine Fusion bestehe. „Kommunen wie beispielsweise Amt Wachsenburg oder die Gemeinde Hörsel, deren Leistungsfähigkeit außer Frage steht, können damit eigenständig weiter bestehen. Dies gilt gleichermaßen für den Ilm-Kreis und den Landkreis Gotha“, so Schipanski.