11 Juli „Heutiges Urteil des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess wichtiger Meilenstein“
Heute hat das Oberlandesgericht in München die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe des zehnfachen Mordes schuldig gesprochen und sie zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Gegen die weiteren Angeklagten im Prozess wurden auch Haftstrafen verhängt. Somit erreicht das mehr als über fünf Jahre andauernde Verfahren um die fürchterliche Mord- und Anschlagsserie der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ einen vorläufigen juristischen Abschluss. Dazu stellt der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied des ersten NSU-Untersuchungsausschusses in der 17. Legislaturperiode, Folgendes fest:
„Ich finde das am heutigen Tag vom Oberlandesgericht München ausgesprochene Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und den weiteren Angeklagten im NSU-Mordprozess richtig und begrüße es. Beate Zschäpe wurde dabei klar als Täterin verurteilt und somit wurde der Bundesanwaltschaft in der Argumentation gefolgt. Die Aufgabe der Justiz ist es, die Strafbarkeit der Beschuldigten und ihre Schuld festzustellen. Das haben der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und seine vier Beisitzer im Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München getan. Die von vielen Opferangehörigen vorgeworfene mangelnde Aufklärung durch das Gericht ist nicht sachgerecht. Die Aufklärung erfolgte umfangreich in mehreren Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags und in den Landtagen. Sie ist nicht die primäre Aufgabe eines Gerichtsprozesses. Der Gesetzgeber hat die 50 Handlungsempfehlungen des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem August 2013 aktiv umgesetzt. Es ist bedauernswert, dass Fragen offen bleiben. Obwohl heute ein wichtiger juristischer Meilenstein gesetzt wurde, ist es weiterhin wichtig, Wachsamkeit zu bewahren und den offenen Fragen mit Blick auf das Umfeld des NSU auch von staatlicher Seite weiter nachzugehen.“
Hintergrund:
Der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski war in der 17. Legislaturperiode Mitglied des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss wurde am 26. Januar 2012 auf Antrag aller fünf Fraktionen eingesetzt und hat u.a. das Verhalten von Bundes- und Landesbehörden im Ermittlungsverfahren kritisch aufgearbeitet. Am 22. August 2013 hat der NSU-Untersuchungsausschuss Beschlussempfehlungen zur Verbesserung der Arbeitskultur der Justiz- und Sicherheitsbehörden bezüglich ihrer Ermittlungsarbeit, des Informationsaustausches auf allen zuständigen Ebenen und für die Einführung von Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung von Rechtsextremismus ausgesprochen.