Bundestag verabschiedet lang ersehntes Gesetz zu KWK-Anlagen

Schipanski: „Mehr Planungssicherheit für Betreiber und Vertreiber von KWK-Anlagen schaffen“
Heute, am 30. November 2018, wird der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) und weiterer energierechtlicher Vorschriften beschließen. Im Fokus stehen dabei die geplante Entlastung hocheffizienter KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)-Eigenstromanlagen von der EEG-Umlage. Seit Beginn der Legislaturperiode hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski für diese Regelung starkgemacht. Seiner Überzeugung nach haben die Betreiber und die Vertreiber nunmehr Planungssicherheit bzgl. des Förderrahmens für Bestands- und Neu-KWK-Anlagen. Demnach können KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung bis maximal 1 MW, Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 MW sowie hocheffiziente KWK-Anlagen mit einer Verringerung der EEG-Umlage auf 40 Prozent rechnen.

„Ich freue mich, dass wichtige Unternehmen wie das SenerTec Center in Arnstadt nunmehr weiter aktiv im Geschäft bleiben können. Die KWK-Technologie leistet einen wichtigen umweltpolitischen Beitrag“, so Schipanski, der das Unternehmen bereits im Sommer dieses Jahres besuchte.

Die bisherige Genehmigung war Ende 2017 ausgelaufen. Die EU-Kommission hatte nach einer Grundsatzvereinbarung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die weitere Ermäßigung der EEG-Umlage im August genehmigt. Bis heute gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine Übergangsregelung. Das soll sich nun ändern.

Bildhinweis:
Tankred Schipanski MdB im Gespräch mit SenerTec-Center-Leiterin Rica Schatz über die KWK-Technologie