Schipanski: „Mehr Planungssicherheit für Betreiber und Vertreiber von KWK-Anlagen schaffen“ Heute, am 30. November 2018, wird der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) und weiterer energierechtlicher Vorschriften beschließen. Im Fokus stehen dabei die geplante Entlastung hocheffizienter KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)-Eigenstromanlagen von der EEG-Umlage. Seit Beginn der Legislaturperiode hat sich der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski für diese Regelung starkgemacht. Seiner Überzeugung nach haben die Betreiber und die Vertreiber nunmehr Planungssicherheit bzgl. des Förderrahmens für Bestands- und Neu-KWK-Anlagen. Demnach können KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung bis maximal 1 MW, Anlagen mit einer installierten Leistung über 10 MW sowie hocheffiziente KWK-Anlagen mit einer Verringerung der EEG-Umlage auf 40 Prozent rechnen.

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich gemeinsam mit den unionsgeführten Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Neuregelung der Solarvergütung geeinigt. Entscheidende Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sind verlängerte Übergangsfristen und eine Streichung der geplanten Verordnungsermächtigungen.