Tragfähiger Kompromiss bei Solarvergütung gefunden

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich gemeinsam mit den unionsgeführten Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Neuregelung der Solarvergütung geeinigt. Entscheidende Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sind verlängerte Übergangsfristen und eine Streichung der geplanten Verordnungsermächtigungen.

„Ich bin froh, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben, der auch den Bedenken Thüringens Rechnung trägt. Besonders wichtig ist es mir, dass wir den Vertrauensschutz verbessert haben und Unternehmen wie Investoren durch verlängerte Übergangsfristen nun mehr Planungssicherheit haben“, so der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 gestellt wurde und die bis zum 30. Juni in Betrieb genommen werden, erhalten die alten Vergütungssätze.

Desweiteren werde an dem funktionierenden Vergütungsanpassungsmechanismus, dem „atmenden Deckel“, festgehalten. Dabei ist eine Absenkung der Fördersätze für Solaranlagen davon abhängig, wie stark der Ausbau tatsächlich ist. Bei einem hohen Ausbau sinken auch die Vergütungen stärker.

„Mir ist wichtig, dass durch die Neuregelung auch die Markt- und Eigenverantwortung der Stromproduzenten in den Mittelpunkt gerückt wird. So werden wir sinnvolle Regelungen für den Eigenverbrauch und Eigenvermarktung einführen. Wir haben einen tragfähigen Kompromiss gefunden, der die Netzstabilität und die Stromkosten aller Verbraucher im Blick behält und noch genügend Anreize für Investitionen in Solaranlagen bietet“, sagte Schipanski nach der heutigen Fraktionssitzung im Bundestag.

Außerdem begrüßt Schipanski, dass die zunächst geplante Verordnungsermächtigung vom Tisch ist. Mit ihr hätte die Regierung künftig teilweise allein Senkungen der Förderung vornehmen können. Hier wird auch in Zukunft der Bundestag mitentscheiden.

Am Donnerstag (29. März) wird der Entwurf für die Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Bundesrat wird sich damit Mitte Mai befassen. Ziel dieser weiten Zugeständnissen sei es, dass die Bundesländer nicht den Vermittlungsausschuss anrufen müssen, so Schipanski.

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