Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben sich gemeinsam mit den unionsgeführten Bundesländern auf einen Kompromiss bei der Neuregelung der Solarvergütung geeinigt. Entscheidende Anpassungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzesentwurf sind verlängerte Übergangsfristen und eine Streichung der geplanten Verordnungsermächtigungen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gestern (6. März) den Gesetzesentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie beraten. „Wir haben bei der geplanten Absenkung der Solarförderung wichtige Anpassungen im Sinne der Fraktion durchgesetzt und von Bundesseite eine gute Gesprächsgrundlage für die Verhandlung mit den Bundesländern geschaffen. Zentral für die Planungen von Investoren ist, dass wir den Vertrauensschutz gestärkt haben,“ so Tankred Schipanski, Thüringer Bundestagsabgeordneter der CDU.