Wichtige Anpassungen bei Gesetzesentwurf zu Solarvergütung

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat gestern (6. März) den Gesetzesentwurf zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie beraten. „Wir haben bei der geplanten Absenkung der Solarförderung wichtige Anpassungen im Sinne der Fraktion durchgesetzt und von Bundesseite eine gute Gesprächsgrundlage für die Verhandlung mit den Bundesländern geschaffen. Zentral für die Planungen von Investoren ist, dass wir den Vertrauensschutz gestärkt haben,“ so Tankred Schipanski, Thüringer Bundestagsabgeordneter der CDU.

Eine Absenkung der Solarstromvergütung ist bei Dachanlagen nun erst zum 1. April vorgesehen, bei Freiflächenanlagen zum 1. Juli, da letztere eine längere Planungszeit haben. Bei den Freiflächenanlagen müssen Bebauungspläne mit Stichtag 1. März vorliegen. Weitere Absenkungen der Vergütung kann die Bundesregierung ohne Zustimmung des Bundestages künftig nur für einen begrenzten Zeitraum von sechs Monaten beschließen, anstatt wie bisher im Entwurf vorgesehen längerfristig ohne Beteiligung des Bundestages. Der Gesetzesentwurf reagiert auf den unerwartet hohen Zubau von Photovoltaikkapazitäten im letzten Jahr, um die Kosten für die Verbraucher zu begrenzen.

Sehr hilfreich wäre es aus Schipanskis Sicht, wenn die intensiv betroffenen Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit einem gemeinsamen Standpunkt in die Verhandlungen gehen. Für den 15. März plant Schipanski gemeinsam mit Christian Hirte, Thüringer Mitglied im Umweltausschuss des Bundestags, und Marion Walsmann, Chefin der Thüringer Staatskanzlei, ein Treffen mit Vertretern der Thüringer Solarbranche. An der Podiumsdiskussion zum Thema Solarförderung mit dem Linken-Umweltpolitiker Ralph Lenkert in Arnstadt kann Schipanski nicht teilnehmen. Der Termin am 8. März liegt in einer Sitzungswoche des Bundestages.

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