EU-Urheberrechtsreform: Ergebnis der Trilogverhandlungen enttäuschend

Der Trilog zur Europäischen Urheberrechtsreform wurde am Mittwochabend abgeschlossen. Aus Sicht von Tankred Schipanski ist das Ergebnis enttäuschend: „Die Leistungen von Kreativen, Autoren und Urhebern müssen auch in der digitalen Welt geschützt werden. Gleichzeitig braucht der Standort Europa die richtigen Rahmenbedingungen für die Digitalwirtschaft.

Das Ergebnis der Trilogverhandlungen überzeugt aus digitalpolitischer Sicht nicht, da unseren Bedenken nur unzureichend Rechnung getragen wurde. Das betrifft insbesondere die Regelungen zur Plattformverantwortlichkeit, wo sogenannte Upload-Filter zwar nicht ausdrücklich erwähnt werden, wohl aber eine naheliegende technische Lösung sind. Es ist unverständlich, warum das Bundesjustizministerium dies entgegen dem Koalitionsvertrag mitgetragen hat. Auch bleibt fraglich, warum das BMJV sich ohne vorherige Evaluation des deutschen Leistungsschutzrechts für eine gleichartige europäische Regulierung eingesetzt hat. Es wird sich zeigen, ob dadurch Nachteile für den Digitalstandort Europa entstehen.“

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