Keine Uploadfilter im nationalen Recht Das Europäische Parlament hat heute die EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön und Thorsten Frei sowie die rechtspolitische Sprecherin Elisabeth Winkelmeier-Becker und der digitalpolitische Sprecher Tankred Schipanski: „Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber haben auch in der digitalen Welt einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Auf der anderen Seite nehmen wir aber die Sorgen derjenigen ernst, die eine Einschränkung bei der Veröffentlichung von Inhalten und Einschränkungen der Meinungsvielfalt fürchten. Eine Absicherung von Urheberrechten darf nicht dazu führen, dass das freie Internet eingeschränkt, dass also letztlich das Hochladen von Inhalten mit der Folge blockiert wird, dass damit Einschränkungen für die freie Meinungsäußerung verbunden sind.

Was ist die zentrale Idee der CDU? Unser Vorschlag erreicht genau das, worum es in der Politik immer geht: Wir bringen unterschiedliche berechtigte Interesse in eine faire Balance. Wir stärken die Meinungsfreiheit und stellen Nutzer besser. Gleichzeitig werden Urheber fair und effektiv vergütet und Plattformen werden eingebunden und in die Pflicht genommen. Hier heißt das konkret: Wir wollen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen. Nutzerinnen und Nutzer werden in ihrer Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit. Warum verhindert die CDU nicht Uploadfilter auf EU-Ebene?

Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter (15.03.2019) Auf Initiative des CDU Generalsekretärs Paul Ziemiak haben sich Rechts- und Digitalpolitiker der CDU Deutschlands sowie die Sprecher des #cnetz am 16.3.2019 auf Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses zum Urheberrecht verständigt. Mit den vereinbarten Vorschlägen wollen wir folgende Dinge gewährleisten: 1. Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfiltergeben. 2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird. 3. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen. 4. Nutzerinnen und Nutzer werden bei der Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit. 5. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.