Das Europaparlament hat sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Position zur Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Der Digitalpolitiker Tankred Schipanski (CDU) kommentiert dies wie folgt: „Ich respektiere die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament. Es ist ein wichtiges Ziel, den Schutz des geistigen Eigentums und eine faire Vergütung der Urheber auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Zugleich bleibe ich skeptisch bezüglich zweier Punkte: Ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, bevor die Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechtes vorliegt, halte ich für voreilig. Das BMJV ist jetzt umso mehr gefragt, diese zügig vorzunehmen.

Am Mittwoch (20. Juni 2018) hat der Rechtsausschuss im EU-Parlament die Reform des europäischen Urheberrechts gebilligt. Diese sieht die Einführung von Upload-Filtern auf Online-Plattformen und das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Digitalpolitiker Tankred Schipanski kommentiert dies wie folgt: "Wir stehen für den Schutz des geistigen Eigentums und eine faire Vergütung der Urheber auch im Internet. Solange die Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechtes aber noch nicht vorliegt, halte ich es aber für voreilig, die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes zu beschließen.

Schipanski: „Gute Nachricht für Studierende und Hochschulen“ Am kommenden Freitag, den 30. Juni 2017, wird der Deutsche Bundestag die lange debattierte Reform des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft beschließen. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), der sich als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion im Bildungsausschuss mit Nachdruck für die Reform eingesetzt hatte, begrüßt den nun gefundenen Kompromiss, der den Rechtsausschuss sowie den Bildungs- und Forschungsausschuss heute passiert hat. Mit dem neuen Gesetz werde das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter angepasst sowie Bildung und Forschung gestärkt, so Schipanski, der insbesondere auf die positiven Auswirkungen für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken verweist: „Studierende, Lehrkräfte und Bibliotheken haben mit der Reform endlich Rechtssicherheit und erhalten Rückenwind für die Verhandlungen zur weiteren Nutzung digitaler Semesterapparate. Zudem werden die Vorschriften über die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Wissenschaft vereinfacht, konsolidiert und neu geordnet. Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass Autoren und Rechteinhaber in angemessener Weise vergütet werden.“ Der Abgeordnete betont, dass die Regelung trotz großer Vorteile für die deutsche Bildungs- und Wissenschaftslandschaft keine Einbußen für Rechteinhaber und Verlage bedeutet. Insbesondere Presse- und Wissenschaftsverlage hatten die Reform im Vorfeld kritisiert, da sie erhebliche Nachteile befürchteten. „Wir haben uns in den vergangenen Monaten im Bundestag intensiv mit den Argumenten aller betroffenen Interessengruppen auseinandergesetzt und sind den Verlagen bei der Neuregelung noch einmal entgegengekommen. Am Ende steht nun ein ausbalancierter Kompromiss, der sowohl den Interessen der Studierenden und der Wissenschaftslandschaft, als auch der Urheber und Verleger gerecht wird“, so Schipanski.

[download id="1141" display="Weiter. Vorn."]Newsletter abonnieren Im Monat März waren drei parlamentarische Sitzungswochen in der Bundeshauptstadt vollgepackt mit Arbeit. Dennoch war ich so oft wie möglich in meinem Thüringer Wahlkreis unterwegs, um die Anliegen der Menschen vor Ort aufzunehmen, die ich in Berlin vertrete.