Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wird reformiert

Schipanski: „Gute Nachricht für Studierende und Hochschulen“
Am kommenden Freitag, den 30. Juni 2017, wird der Deutsche Bundestag die lange debattierte Reform des Urheberrechts für Bildung und Wissenschaft beschließen. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), der sich als zuständiger Berichterstatter der Unionsfraktion im Bildungsausschuss mit Nachdruck für die Reform eingesetzt hatte, begrüßt den nun gefundenen Kompromiss, der den Rechtsausschuss sowie den Bildungs- und Forschungsausschuss heute passiert hat.

Mit dem neuen Gesetz werde das Urheberrecht dem digitalen Zeitalter angepasst sowie Bildung und Forschung gestärkt, so Schipanski, der insbesondere auf die positiven Auswirkungen für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Bibliotheken verweist: „Studierende, Lehrkräfte und Bibliotheken haben mit der Reform endlich Rechtssicherheit und erhalten Rückenwind für die Verhandlungen zur weiteren Nutzung digitaler Semesterapparate. Zudem werden die Vorschriften über die erlaubnisfreie Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Wissenschaft vereinfacht, konsolidiert und neu geordnet. Gleichzeitig haben wir dafür gesorgt, dass Autoren und Rechteinhaber in angemessener Weise vergütet werden.“ Der Abgeordnete betont, dass die Regelung trotz großer Vorteile für die deutsche Bildungs- und Wissenschaftslandschaft keine Einbußen für Rechteinhaber und Verlage bedeutet. Insbesondere Presse- und Wissenschaftsverlage hatten die Reform im Vorfeld kritisiert, da sie erhebliche Nachteile befürchteten. „Wir haben uns in den vergangenen Monaten im Bundestag intensiv mit den Argumenten aller betroffenen Interessengruppen auseinandergesetzt und sind den Verlagen bei der Neuregelung noch einmal entgegengekommen. Am Ende steht nun ein ausbalancierter Kompromiss, der sowohl den Interessen der Studierenden und der Wissenschaftslandschaft, als auch der Urheber und Verleger gerecht wird“, so Schipanski.

Hintergrund:
Der Kompromiss beim „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)“ beendet einen jahrelangen Konflikt und schafft mit klaren Regelungen Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Eine Folge der bisherigen Regelungen des Urheberrechts, die teilweise zu unkonkret und nicht dem digitalen Zeitalter angepasst waren, war Ende 2016 ein Konflikt zwischen den Hochschulen, der Kultusministerkonferenz und der Verwertungsgesellschaft VG Wort. Dabei kam es beinahe zur Abschaltung der digitalen Semesterapparate an allen deutschen Hochschulen, was einen Rückfall in analoge Zeiten in der Wissenschaft bedeutet hätte.

Mit dem neuen Gesetz, welches im März 2018 in Kraft treten soll, wird nun die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft erweitert. Die Vorschriften werden anwenderfreundlich, insbesondere mit Blick auf moderne Nutzungsgewohnheiten. Nutzungen wie etwa die Verfügbarmachung von Inhalten an Bildungseinrichtungen über Kopien oder eine Zugänglichmachung wird im Umfang von 15 Prozent des Werkes ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig sein. Als Ausgleich ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, die über eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Diese Vergütung wird pauschal und nicht per Einzelabrechnung abgeführt. Zukünftig werden die gesetzlichen Nutzungsbefugnisse den vertraglichen Abreden weitgehend vorgehen.‎ Bereichsausnahmen für Schulbücher und Presseartikel sind vorgesehen.

In einem Entschließungsantrag erkennen die Koalitionsfraktionen darüber hinaus die Bedeutung der Lizensierung für die Verlage an, zumal sie aufgrund der aktuellen Rechtslage nur in geringem Umfang an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt sind. Deshalb fordern CDU/CSU und SPD die Bundesregierung in der Entschließung auf, den Aufbau einer zentralen Plattform der Verlage zu unterstützen, die zukünftig eine praktikable Lizensierung für Bildung und Wissenschaft ermöglicht. Das Gesetz wird deshalb auf fünf Jahre befristet.