25 Mrz CDU-Vorschlag zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform – Die wichtigsten Fragen und Antworten
Was ist die zentrale Idee der CDU?
Unser Vorschlag erreicht genau das, worum es in der Politik immer geht: Wir bringen unterschiedliche berechtigte Interesse in eine faire Balance. Wir stärken die Meinungsfreiheit und stellen Nutzer besser. Gleichzeitig werden Urheber fair und effektiv vergütet und Plattformen werden eingebunden und in die Pflicht genommen.
Hier heißt das konkret:
Wir wollen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern.
Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird.
Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen.
Nutzerinnen und Nutzer werden in ihrer Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit.
Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.
Warum verhindert die CDU nicht Uploadfilter auf EU-Ebene?
Zweieinhalb Jahre wurde auf europäischer Ebene intensiv ein Urheberrecht verhandelt, welches sicherstellen soll: Auch in der digitalen Welt haben Autoren, Künstler, Kreative, Musiker und andere Urheber einen Anspruch darauf, dass ihr geistiges Eigentum geschützt wird. Unterschiedliche Interessen mussten in diesem demokratischen und langen Verhandlungsprozess berücksichtigt werden. Gerade aus anderen EU-Staaten gab es großen Druck, Uploadfilter einzuführen. Im Februar 2019 stand schließlich ein Kompromiss, dem auch die Bundesregierung zugestimmt hat. Die finale Abstimmung über die EU-Urheberrechtsreform im EU-Parlament wird voraussichtlich Ende März 2019 stattfinden.
Es ist höchst unwahrscheinlich, dass bei einem Neuverhandeln der Reform ein gänzlich anderes Ergebnis herauskommen würde. Angesichts dieser Realitäten auf europäischer Ebene hat sich die CDU darauf konzentriert, für die nationale Umsetzung einen Vorschlag zu entwickeln, der die Umsetzung der Richtlinie ausdrücklich ohne Uploadfilter vorsieht. Diesen Vorschlag wollen wir dann in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Dieses Modell soll auch Best Practice einer europäischen Umsetzung sein.
Wie funktioniert das CDU-Modell technisch?
Jedes original Musikstück, Film oder Audiobook wird nach unserer Idee mit einem so genannten digitalen Fingerabdruck versehen. Damit kann jedes Werk zweifelsfrei identifiziert und dem Urheber zugeordnet werden. Dieser „Fingerabdruck“ wird bei den Plattform-Betreibern hinterlegt und ist Voraussetzung dafür, dass Urheber für ihre Werke von den Plattformen bezahlt werden können.
Ich möchte ein Lied meiner Lieblingsband im Internet hochladen (z. Bsp. bei Youtube). Was würde dann nach dem CDU-Vorschlag passieren?
Wenn der Nutzer das Stück hochlädt, würde ihm nichts passieren. Kurze Ausschnitte von Stücken unterhalb einer Bagatellgrenze würden grundsätzlich freigestellt bleiben. Oberhalb der Bagatellgrenze würde der Urheber von den Plattformen bei einem Upload eines nicht bereits lizenzierten Inhalts informiert werden und hätte dann drei Möglichkeiten: 1. Er verlangt die Löschung von der Plattform. 2. Er bietet eine Lizenz an und wird entsprechend vergütet. 3. Er verzichtet auf weitere Maßnahmen, wodurch der entsprechende Inhalt dauerhaft lizenzfrei auf der Plattform erscheinen kann.
Ich mache ein Remix und lade das entsprechende Stück im Internet hoch. Oder ich möchte ein Katzenvideo auf eine Plattform hochladen, bei dem im Hintergrund mein Lieblingsschlager läuft. Was würde dann passieren?
Wieder gilt: Auch hier würde dem Nutzer nichts passieren. Das Remix oder Katzenvideo würde auf der Plattform (voraussichtlich) ohne digitalen Fingerprint erscheinen und wäre damit nicht eindeutig zuordenbar. Damit die Urheber auch in diesem Fall zu ihrem Recht kommen, schlagen wir eine pauschale Abgabe der Plattformen vor. Auf diese Weise ist auch die Gefahr eines übermäßigen Löschens legaler Inhalte (Overblocking) oder einer Einschränkung der Meinungsfreiheit gebannt.
Müsste ich als User prüfen, ob die Plattform eine Lizenz für das verwendete Material besitzt?
Nein. Die Verantwortung dafür liegt künftig bei den Plattformbetreibern. Diese wären dafür zuständig zu prüfen, ob eine Lizenz vorliegt. Nachprüfbar wird dies durch den digitalen Fingerabdruck. Der Vorschlag sieht vor, dass Nutzer urheberrechtlich geschütztes Material bedenkenlos und ohne Angst vor urheberrechtlich begründeten Sperrungen hochladen können. Gleichzeitig erhalten die Urheber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Und die Plattformen würden Rechtsicherheit erhalten.
Können die Plattformen von mir als User nach einem Upload Lizenzgebühren verlangen?
Nein. Die Vereinbarung zielt in erster Linie auf Lizenzverträge zwischen Plattformbetreibern und Rechteinhabern ab. Für die Nutzer würden durch die Vereinbarung keine zusätzlichen Gebühren entstehen.
Würden die Plattformen nur die Lizenzfrage prüfen oder auch den Inhalt des Uploads?
Die Plattformen prüfen den digitalen Fingerprint und nicht den Inhalt.
Stand: 21.03.2019