Was ist die zentrale Idee der CDU? Unser Vorschlag erreicht genau das, worum es in der Politik immer geht: Wir bringen unterschiedliche berechtigte Interesse in eine faire Balance. Wir stärken die Meinungsfreiheit und stellen Nutzer besser. Gleichzeitig werden Urheber fair und effektiv vergütet und Plattformen werden eingebunden und in die Pflicht genommen. Hier heißt das konkret: Wir wollen Uploadfilter in der nationalen Umsetzung verhindern. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen. Nutzerinnen und Nutzer werden in ihrer Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit. Warum verhindert die CDU nicht Uploadfilter auf EU-Ebene?

Meinungsfreiheit stärken und Nutzer besserstellen, Urheber fair und effektiv vergüten, Plattformen einbinden und verpflichten – aber alles ohne Upload-Filter (15.03.2019) Auf Initiative des CDU Generalsekretärs Paul Ziemiak haben sich Rechts- und Digitalpolitiker der CDU Deutschlands sowie die Sprecher des #cnetz am 16.3.2019 auf Vorschläge für die nationale Umsetzung des europäischen Kompromisses zum Urheberrecht verständigt. Mit den vereinbarten Vorschlägen wollen wir folgende Dinge gewährleisten: 1. Es wird in der nationalen Umsetzung keine Uploadfiltergeben. 2. Wir wollen, dass Inhalte in der Praxis nicht beim Upload blockiert werden, sondern für diese Inhalte fair gezahlt wird. 3. Autoren, Musiker, Künstler, Kreative und andere Urheber können ihre Rechte am geistigen Eigentum wesentlich besser, komfortabler und einfacher durchsetzen. 4. Nutzerinnen und Nutzer werden bei der Meinungsfreiheit gestärkt und sie genießen eine sehr hohe Rechtssicherheit. 5. Internetplattformen werden in die Pflicht genommen. Auf Urheberrechtsverletzungen aufgebaute Geschäftsmodelle werden unterbunden. Plattformen müssen einen fairen Anteil ihrer Gewinne an die tatsächlichen Urheber weitergeben. Umgekehrt haben dann auch diese Rechtssicherheit.

Das Europaparlament hat sich am Mittwoch auf eine gemeinsame Position zur Reform des EU-Urheberrechts geeinigt. Der Digitalpolitiker Tankred Schipanski (CDU) kommentiert dies wie folgt: „Ich respektiere die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament. Es ist ein wichtiges Ziel, den Schutz des geistigen Eigentums und eine faire Vergütung der Urheber auch im digitalen Zeitalter sicherzustellen. Zugleich bleibe ich skeptisch bezüglich zweier Punkte: Ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, bevor die Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechtes vorliegt, halte ich für voreilig. Das BMJV ist jetzt umso mehr gefragt, diese zügig vorzunehmen.

Am Mittwoch (20. Juni 2018) hat der Rechtsausschuss im EU-Parlament die Reform des europäischen Urheberrechts gebilligt. Diese sieht die Einführung von Upload-Filtern auf Online-Plattformen und das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Digitalpolitiker Tankred Schipanski kommentiert dies wie folgt: "Wir stehen für den Schutz des geistigen Eigentums und eine faire Vergütung der Urheber auch im Internet. Solange die Evaluierung des deutschen Leistungsschutzrechtes aber noch nicht vorliegt, halte ich es aber für voreilig, die Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechtes zu beschließen.