Arbeitgeber Bundeswehr soll attraktiver werden

Bundestag debattiert Verbesserungen für Bundeswehrangehörige
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (9. Mai 2019) erstmals das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr diskutiert. Der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski begrüßte das Gesetz, das die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver machen soll: „Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands und verdienen dafür unsere Anerkennung. Mit dem Gesetzesentwurf wollen wir unter anderem die soziale Absicherung, Berufsförderungsmaßnahmen und Altersvorsorgemöglichkeiten für Bundeswehrangehörige verbessern.“

Der Gesetzesentwurf umfasst Änderungen an über 30 Gesetzen und Verordnungen, die das Ziel haben, den Dienst für aktive und angehende Soldaten attraktiver zu machen.
Unter anderem soll die soziale Absicherung grundlegend verbessert werden. Somit soll die Einsatzversorgung zukünftig nicht nur für vom Bundestag mandatierte Kampfeinsätze, sondern auch für einsatzgleiche Verpflichtungen im Ausland gelten.

Darüber hinaus sollen berufsfördernde Maßnahmen für länger dienende Soldaten ausgebaut werden. Ihnen sollen mehr Bildungsoptionen sowie erweiterte Wiedereingliederungsmaßnahmen in den zivilen Arbeitsmarkt angeboten werden. Berufsfördernde Maßnahmen werden höher bezuschusst.

Ferner werden die Altersvorsorgemöglichkeiten für Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten verbessert. So sorgt beispielsweise eine zusätzliche Rentennachversicherung dafür, dass eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen wird. Diese Neuerung ermöglicht es, dass Bundeswehrangehörige während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Dienstzeitende Rentenpunkte erhalten.

Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz schafft außerdem die Rechtsgrundlage dafür, dass auch Angehörige von Einsatzgeschädigten,
z. B. in Fällen einer posttraumatischen Belastungsstörung, in die Behandlung miteinbezogen werden können.

Darüber hinaus sollen freiwillig Wehrdienst- und Reservedienstleistenden besser bezahlt werden. Mit der Novellierung des Besoldungsgesetzes wird auch ihnen die Zahlung von Zulagen gewährt werden. Reservisten, die Wehrübungen absolvieren wollen, wird der Zugang dazu erleichtert. Ihre Arbeitgeber können künftig für die Freistellung des Reservedienstleistenden entlohnt werden.

Schließlich soll eine Weiterentwicklung des soldatischen Dienstrechts eine flexiblere Dienstgestaltung ermöglichen.

Die Möglichkeiten als Berufssoldat übernommen zu werden, soll ausgedehnt werden. So sollen auch Unteroffiziere ohne Portepee die Möglichkeit bekommen, den Status eines Berufssoldaten zu erlangen.