Schipanski: Bessere Durchsetzung der Ausreise abgelehnter Asylbewerber 


Bundestag beschließt Migrationspaket / Schipanski: „Hinweise aus der Praxis aufgenommen“

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem die illegale Migration begrenzt und die Einwanderung von dringend benötigten Fachkräften erleichtert wird. Hierzu der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski:

„Klar ist: Asylbewerber, die keinen Anspruch auf Asyl haben, müssen Deutschland verlassen. Zu einer überzeugenden Asyl- und Migrationspolitik gehört zwingend eine effektive Durchsetzung der Ausreisepflicht. Bisher gelingt das noch nicht gut genug. Deshalb haben wir Hinweise aus der Praxis aufgenommen und das Ausreisegewahrsam deutlich erweitert. Wo keine Abschiebehaftplätze zur Verfügung stehen, ist eine vorübergehende Unterbringung in Justizvollzugsanstalten möglich. Erstmals gibt es auch ein bundesweites Recht zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nach Abzuschiebenden. Mithilfe dieser Instrumente kann die Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber besser durchgesetzt werden.  

Wir erhöhen den Druck auf Identitätstäuscher sowie Mitwirkungsverweigerer und kürzen Leistungen für Migranten, die bereits in einem anderen EU-Staat Asyl beantragt haben oder dort als schutzbedürftig anerkannt worden sind.“

Im Juli 2018 hatte Schipanski die Polizeidirektion Erfurt besucht, um sich die Praxis der Rückführungen abgelehnter Asylbewerber erläutern zu lassen.  Angesichts der zu geringen Rückführungsquote wurde klar, dass politischer Handlungsbedarf bestand. Der Bund passt mit der aktuellen Gesetzgebung seine rechtlichen Möglichkeiten entsprechend an. Verantwortlich für die Durchsetzung der Ausreise sind die Bundesländer. „Ich hoffe, dass die Thüringer Landesregierung von diesen Möglichkeiten auch Gebrauch macht und anders als bisher anerkennt, dass Migrationspolitik nur gelingen kann, wenn auch die Ausreisepflicht konsequent durchgesetzt wird“, so Schipanski.