„Neuer Meilenstein für die berufliche Bildung“

Bundestag beschließt Novelle des Berufsbildungsgesetzes

Am Donnerstag (24. Oktober 2019) hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Berufsbildungsgesetzes beschlossen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Bildungspolitiker Tankred Schipanski (CDU) begrüßt dies: „Die Stärkung der beruflichen Bildung ist ein Kernanliegen der Union. Dazu tragen wir mit der Gesetzesnovelle entscheidend bei und setzen eine wichtige Maßnahme des Koalitionsvertrags um. Wir schaffen mehr Transparenz, erhöhen die Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung, steigern die Attraktivität der beruflichen Bildung noch weiter und stärken die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Damit bringen wir wesentliche Verbesserungen für die Situation der Berufsschüler in Deutschland auf den Weg.“

So sollen neue Abschlussbezeichnungen für die drei Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung eingeführt werden, um eine bessere Vergleichbarkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen. Die neuen Abschlussbezeichnungen werden ergänzend zu bewährten Berufsbezeichnungen wie zum Beispiel dem „Meister“ eingeführt, etablierte berufliche Abschlüsse können neben den neuen Bezeichnungen weitergeführt werden. Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf ein Modernisierungspaket mit Verbesserungen im Prüfungswesen und auch die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende ist vorgesehen.

„Als Bildungspolitiker der Union unterstütze ich, dass mit der Einführung der drei Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist und Geprüfte Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“, die berufliche Bildung den Stellenwert bekommt, der ihr auch zusteht und die beruflichen Ausbildungsabschlüsse international anschlussfähig gemacht werden. Es handelt sich bei den drei Abschlussbezeichnungen um ergänzende Bezeichnungen zu den etablierten beruflichen Abschlüssen, die unverändert weiter bestehen bleiben werden.

Bedeutend ist zudem, dass die Bundesländer im Rahmen der Gesetzesnovelle die Möglichkeit haben, die neuen, ergänzenden Bezeichnungen für die beruflichen Weiterbildungsabschlüsse auch auf die Fachschulabschlüsse der Länder zu übertragen.  Das ist für die Fachschulen vor Ort, wie z. B. für die Fachschule Gotha, ganz entscheidend. Auf diese Weise bleiben die Fachschulen wettbewerbsfähig im System der beruflichen Weiterbildung“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Schipanski.

Hintergrund:

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gilt als das Grundgesetz der beruflichen Bildung in Deutschland. Am 1. September 1969 trat es in Kraft. Es regelt Rechte und Pflichten der Auszubildenden und ausbildenden Betriebe, die Festlegung von Lerninhalten und die Organisation des dazugehörigen Prüfungswesens. Auch die berufliche Fortbildung – etwa zum Meister, Fachwirt und zahlreichen weiteren Abschlüssen der höherqualifizierenden Berufsbildung – fällt in seinen Regelungsbereich. Im Jahr 2005 wurde das BBiG erstmals umfassend novelliert. Die aktuelle BBiG-Novelle hatte das Bundeskabinett am 15. Mai 2019 beschlossen.