16 Jan Organspende: Bundestag stimmt für Zustimmungslösung
Schipanski: „Wir sollten uns alle mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinandersetzen“
Am Donnerstag (16.01.2020) debattierte der Deutsche Bundestag über das Thema Organspende. Zwei Gesetzesentwürfe standen zur Wahl, die über Parteigrenzen hinweg entstanden sind. Die Mehrheit der Abgeordneten entschied sich dabei für die Zustimmungslösung, die sogenannte Widerspruchslösung wurde abgelehnt.
Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) nimmt dazu wie folgt Stellung: „Angesichts dessen, dass rund 10.000 vom Tode bedrohte Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, halte ich es für zumutbar, dass man sich einmal im Leben mit der eigenen Spendenbereitschaft befassen und gegebenenfalls widersprechen muss. Deshalb hatte ich nach reiflicher Überlegung für die doppelte Widerspruchslösung gestimmt. Ich bedaure sehr, dass dieser Entwurf keine Mehrheit fand, denn die Zustimmungslösung ändert aus meiner Sicht kaum etwas an der aktuellen Lage. Wir müssen aber die Zahl der Organspender erhöhen, um mehr Menschenleben zu retten. Deshalb sollten wir uns alle wenigstens einmal mit dem Thema Organspende auseinandersetzen.“
Die nun beschlossene Zustimmungslösung sieht vor, dass Hausärzte künftig stärker einbezogen werden und Patientinnen und Patienten über die Organspende beraten sollen. Zudem soll die Abgabe einer Erklärung zur Organspende auch in Ausweisstellen möglich sein. Hier wird auch auf die weiteren Informations- und Beratungsmöglichkeiten hingewiesen werden. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, die Entscheidung in einem Online-Register festzuhalten.
Die Kernidee der doppelten Widerspruchslösung war es, dass alle Bürgerinnen und Bürger einmal im Leben entscheiden sollen, ob sie im Falle eines Hirntods Organe spenden möchten oder nicht. Ein Widerspruch sollte in einem zentralen Online-Register hinterlegt werden. Vor einer möglichen Organentnahme wären die Ärzte verpflichtet gewesen, das Widerspruchsregister zu prüfen und falls kein Eintrag vorliegt, Angehörige zu befragen ob ihnen ein Widerspruch des möglichen Spenders bekannt ist.