01 Apr Neuregelungen erleichtern Zugang zu ALG II
Der Zugang zu den Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde durch Beschluss des Bundestages neu geregelt und stark vereinfacht. Darauf weist der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hin. „Im Zuge der Corona-Krise haben wir weitreichende Änderungen beim ALG II vorgenommen. Durch den erleichterten Zugang sollen jene abgefangen werden, die trotz Staatshilfen von Bund und Land unverschuldet in Not geraten“, betont der Abgeordnete.
Wer zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 einen Antrag auf Grundsicherung stellt und über kein erhebliches Vermögen verfügt, dessen Erspartes bleibt in den ersten sechs Monaten unberührt. Erst danach greifen die bislang geltenden Regelungen. Eventuell vorhandenes Betriebsvermögen bei Selbständigen bleibt ebenfalls unangetastet. Außerdem werden die Kosten für den Privatwohnraum für sechs Monate ohne Prüfung der Quadratmeterzahl übernommen. Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden ebenso übernommen. „Dadurch soll sichergestellt werden, dass in dieser Krise niemand Gefahr läuft, sein Zuhause zu verliert und umziehen zu müssen“, unterstreicht Schipanski. Gerade Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler seien von den Einschränkungen und Maßnahmen besonders betroffen“, berichtet Schipanski. „In zahlreichen Gesprächen äußerten viele ihre Besorgnis bezüglich der Krankenversicherung. Auch hier sei eindeutig gesagt: Jeder, der Grundsicherungsleistungen bezieht, ist krankenversichert, unabhängig davon, ob er zuvor Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse war“, so Schipanski weiter und weist gleichzeitig drauf hin, dass diese Maßnahmen ausschließlich Übergangsregelungen seien. Außerdem sollten zunächst die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen beantragt und genutzt werden. Die Verteilung der bereitgestellten Bundesmittel wird durch den Freistaat organisiert. Die Beantragung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank (TAB). Schipanski empfiehlt Betroffenen, sich bei der TAB als auch der Arbeitsagenturen und Jobcenter über alle Möglichkeiten informieren und beraten zu lassen. „Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen derzeit eine sehr anspruchsvolle und vor allem sehr gute Arbeit. An dieser Stelle mein ausdrücklicher Dank“, hebt Schipanski hervor, der überdies in regelmäßigem Kontakt zu den jeweiligen Einrichtungen steht.