Der Zugang zu den Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde durch Beschluss des Bundestages neu geregelt und stark vereinfacht. Darauf weist der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hin. „Im Zuge der Corona-Krise haben wir weitreichende Änderungen beim ALG II vorgenommen. Durch den erleichterten Zugang sollen jene abgefangen werden, die trotz Staatshilfen von Bund und Land unverschuldet in Not geraten“, betont der Abgeordnete.

Der Zugang zu den Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde durch Beschluss des Bundestages neu geregelt und stark vereinfacht. Darauf weist der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) hin. „Im Zuge der Corona-Krise haben wir weitreichende Änderungen beim ALG II vorgenommen. Durch den erleichterten Zugang sollen jene abgefangen werden, die trotz Staatshilfen von Bund und Land unverschuldet in Not geraten“, betont der Abgeordnete.

[download id="889"]Sondernewsletter 2, März 2015 – abonnieren In den vergangenen Jahren hat der Bund bereits zahlreiche Entlastungen der Kommunen auf den Weg gebracht. So etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung. Die Kommunen erhalten hierdurch allein im Zeitraum 2015 bis 2018 rund 26 Milliarden Euro. Die Kommunen in Thüringen erhielten im vergangen Jahr hierdurch rund 72 Millionen Euro zusätzlich. Durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen von 2015 bis 2017 entlastet der Bund die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils jährlich 1 Milliarde Euro. Das sind für Kommunen in Thüringen rund 23 Millionen Euro. Das Geld wird den Kommunen jeweils hälftig durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Legt man diese Berechnung für die zusätzliche Entlastung 2017 zugrunde, ergibt sich eine Entlastung 2017 um 34,5 Millionen Euro.

Die Themen Altersarmut und Zuschussrente bestimmen die aktuelle politische Debatte. Bundarbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte erreichen, dass diejenigen, die ein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt haben, im Alter ein Einkommen erhalten, das oberhalb der Grundsicherung liegt. Dahinter steht die begründete Sorge, dass Altersarmut in nicht allzu ferner Zukunft kein Einzelfall mehr ist, sondern sehr viele Menschen betreffen könnte. Der Vorschlag aus dem Bundesarbeitsministerium sieht so aus: Die sogenannte Zuschussrente soll erhalten, wer 30 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt hat und bei Rentenansprüchen ab dem Jahr 2019 fünf Jahre an privater Altersvorsorge nachweisen kann. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, soll das Altersgeld auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden. Wer Kinder erzieht oder Angehörige pflegt, der leistet etwas Wertvolles für die Gesellschaft, was auch honoriert werden muss. Deshalb werden Kindererziehungs- und Pflegezeiten anerkannt und gehen neben der Erwerbstätigkeit gleichwertig als Voraussetzungen für die Zuschussrente ein.