Bund ist Partner der Kommunen

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In den vergangenen Jahren hat der Bund bereits zahlreiche Entlastungen der Kommunen auf den Weg gebracht. So etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung. Die Kommunen erhalten hierdurch allein im Zeitraum 2015 bis 2018 rund 26 Milliarden Euro. Die Kommunen in Thüringen erhielten im vergangen Jahr hierdurch rund 72 Millionen Euro zusätzlich.

Durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen von 2015 bis 2017 entlastet der Bund die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils jährlich 1 Milliarde Euro. Das sind für Kommunen in Thüringen rund 23 Millionen Euro. Das Geld wird den Kommunen jeweils hälftig durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Legt man diese Berechnung für die zusätzliche Entlastung 2017 zugrunde, ergibt sich eine Entlastung 2017 um 34,5 Millionen Euro.

Zusätzlich wurde der Anteil des Bundes beim Kinderbetreuungsausbau um weitere 550 Millionen Euro aufgestockt und ab 2017 die Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten der Kinderbetreuung weiter erhöht. Der Bund unterstützte den U3-Ausbau in den Kommunen bis 2014 mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Thüringen hat über 66 Millionen Euro zur Unterstützung beim U3-Ausbau erhalten.

Der Bundestag bringt nun weitere erhebliche Entlastungen für die Kommunen auf den Weg. Dabei wollen wir die Kommunen mit zusätzlichen 5 Milliarden Euro nochmals unterstützen, nötige Investitionen in ihre Infrastruktur vorzunehmen. Dies erfolgt zusätzlich zu den bereits erfolgten Entlastungen durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Diese Entlastungen sind ebenfalls unabhängig von der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe ab dem Jahr 2018 um 5 Mrd. Euro jährlich. Ich darf auch nochmal daran erinnern, dass für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro Bundesgelder an Länder und Kommunen zur Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden fließen.

Die „neuen“ fünf Milliarden teilen sich auf in 1,5 Milliarden Euro Finanzhilfen für 2017 zur Überwindung des Nachholbedarfs im Bereich der kommunalen Infrastruktur und dem Ausbau der Kindertagesbetreuung einerseits und einem Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro zur Förderung von Investitionen in finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden andererseits auf. Das Sondervermögen verteilt sich über die Jahre 2015 bis 2018. Für dieses Sondervermögen besteht eine Höchstförderung des Bundes von 90%. Der Eigenanteil der Kommunen von 10% kann durch die Länder ganz oder teilweise übernommen werden. Bei der Ermittlung der Finanzschwäche sollen Einwohnerzahl, Kassenkredite und Zahl der Arbeitslosen berücksichtigt werden. Letztlich legen aber die Länder die Definition des Begriffs „Finanzschwäche“ fest.

Die Mittel des Sondervermögens können insbesondere für Kindergärten, energetische Sanierung bei Schulen und Weiterbildungseinrichtungen, den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten, Lärmschutzmaßnahmen an Straßen und Investitionen in Krankenhäuser verwendet werden. Auf Thüringen entfallen im Bereich des Sondervermögens insgesamt voraussichtlich 75,8 Millionen Euro. Legt man, um zu einer ersten groben Abschätzung zu kommen, lediglich die Bevölkerungszahl als Verteilungsschlüssel zu Grunde kommt man so auf ca. 3,8 Millionen Euro für den Ilm-Kreis und ca. 4,7 Millionen für den Landkreis Gotha. Im Bereich der Finanzhilfen von zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 entfallen knapp 33 Millionen Euro auf Thüringen. Davon wird der Ilm-Kreis ca. 1,65 Millionen Euro erhalten und der Landkreis Gotha ca. 1,59 Millionen Euro.

Ich würde mich freuen, wenn es gelingt, diese Gelder sinnvoll und zügig einzusetzen und dabei als CDU Projekte positiv zu besetzen. Anstatt sich darüber zu freuen, dass der Bund die Kommunen erneut ohne rechtliche Verpflichtung entlastet, beklagt sich Herr Ramelow nun über die Verteilung der Mittel. Das finde ich bemerkenswert, vor allem vor dem Hintergrund, dass die Thüringer Landesregierung ihren Versprechungen gegenüber den Kommunen nicht gerecht wird, obwohl das Land für deren auskömmliche finanzielle Ausstattung auch tatsächlich zuständig ist. Im Übrigen wäre es hilfreich für die Kommunen, wenn die Landesregierung schnellstmöglich einen Haushaltsplan vorlegen würde!

Als Ihr Bundestagsabgeordneter kann ich ihnen versichern, dass der Bund auch weiterhin verlässlicher Partner der Kommunen bleibt.