[download id="889"]Sondernewsletter 2, März 2015 – abonnieren In den vergangenen Jahren hat der Bund bereits zahlreiche Entlastungen der Kommunen auf den Weg gebracht. So etwa durch die schrittweise Übernahme der Kosten der Grundsicherung. Die Kommunen erhalten hierdurch allein im Zeitraum 2015 bis 2018 rund 26 Milliarden Euro. Die Kommunen in Thüringen erhielten im vergangen Jahr hierdurch rund 72 Millionen Euro zusätzlich. Durch das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen von 2015 bis 2017 entlastet der Bund die Kommunen von 2015 bis 2017 um jeweils jährlich 1 Milliarde Euro. Das sind für Kommunen in Thüringen rund 23 Millionen Euro. Das Geld wird den Kommunen jeweils hälftig durch eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Legt man diese Berechnung für die zusätzliche Entlastung 2017 zugrunde, ergibt sich eine Entlastung 2017 um 34,5 Millionen Euro.

[download id=884"] Das Bundeskabinett wird morgen ein Gesetz zur Förderung finanzschwacher Kommunen verabschieden. Damit wird der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen aufbauen. Auf die Thüringer Kommunen entfallen dabei insgesamt etwa 75,8 Millionen Euro. Das Geld soll in den Jahren 2015 bis 2018 unter anderem für Investitionen in Einrichtungen der Schulinfrastruktur (energetische Sanierung), in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und in Informationstechnologie (beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels) genutzt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 22. Mai vom Bundestag und am 12. Juni vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Landesregierungen entscheiden selbstständig, welche Kommunen von den Mitteln des Sondervermögens profitieren. Erfolgte die Verteilung rein anhand der Bevölkerungszahlen müsste der Ilm-Kreis ca. 3,8 Mio. Euro und Gotha ca. 4,7 Mio. Euro erhalten.