Bund unterstützt finanzschwache Kommunen mit fast 110 Mio. Euro

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Das Bundeskabinett wird morgen ein Gesetz zur Förderung finanzschwacher Kommunen verabschieden. Damit wird der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro für finanzschwache Kommunen aufbauen. Auf die Thüringer Kommunen entfallen dabei insgesamt etwa 75,8 Millionen Euro.

Das Geld soll in den Jahren 2015 bis 2018 unter anderem für Investitionen in Einrichtungen der Schulinfrastruktur (energetische Sanierung), in Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur und in Informationstechnologie (beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels) genutzt werden. Das Gesetz soll voraussichtlich am 22. Mai vom Bundestag und am 12. Juni vom Bundesrat verabschiedet werden. Die Landesregierungen entscheiden selbstständig, welche Kommunen von den Mitteln des Sondervermögens profitieren. Erfolgte die Verteilung rein anhand der Bevölkerungszahlen müsste der Ilm-Kreis ca. 3,8 Mio. Euro und Gotha ca. 4,7 Mio. Euro erhalten.

„Ich fordere die Landesregierung Thüringen auf, einen fairen Verteilungsschlüssel auf die Kommunen in Thüringen zu beschließen, damit eine gerechte und zügige Auszahlung gewährleistet ist. Dabei muss auch der hohe Bedarf der ländlichen Gebiete beim Breitbandausbau berücksichtigt werden. Auch von den Kommunalparlamenten erhoffe ich mir eine zügige Umsetzung, damit noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für dringend nötige Investitionen geschaffen werden können“ so der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski.

2017 zusätzliche 1,5 Mrd. € für Kommunen
Zusätzlich werden den Kommunen 2017 Finanzhilfen von 1,5 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Für Kommunen in Thüringen sind dies knapp 33 Mio. Euro, wovon der Ilm-Kreis ca. 1,65 Mio. Euro und der Landkreis Gotha knapp 1,95 Mio. Euro erhalten wird. Das Geld wird über eine höhere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt.

Unterstützung auch beim Thema Asyl
Durch das Gesetz erhalten die Länder und Kommunen außerdem Unterstützung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden. 2015 und 2016 werden sie jeweils 500 Mio. € hierfür erhalten.