Bundestag beschließt einmalige Sonderzahlung für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten

Die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten leisten Großes bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Unter besonderen Belastungen kümmern sie sich auch in der aktuellen Gefahrenlage um das gesundheitliche Wohl vieler Menschen und stellen die Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens sicher.

Aus Sicht der Bundesregierung und der Fraktionen von CDU/CSU und SPD spiegeln die geltenden Vergütungsregelungen die besondere Lage der Pflegekräfte jedoch noch nicht angemessen wider. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Bundestag am heutigen Tag im Rahmen der Verabschiedung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite u.a. eine Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen mit auf den Weg gebracht, ihren Beschäftigten einmalig, gestaffelte Sonderleistungen (Corona-Prämie) auszuzahlen.

Der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) begrüßt dies sehr: „Ich möchte den Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen und in den Pflegediensten im Landkreis Gotha und im Ilm-Kreis von ganzem Herzen für ihre großartige Leistung in dieser schwierigen Zeit danken! Auch sie sind Helden unseres Alltags und verdienen unsere Anerkennung und Wertschätzung. Die Corona-Prämie soll dies zum Ausdruck bringen. Sie kommt auch unseren Pflegekräften vor Ort zu Gute“.

„Im Rahmen des Gesetzes steht es den Bundesländern und den Arbeitgebern frei, die jeweiligen Sonderleistungen um bis zu 500 Euro zu erhöhen. Ich appelliere daher insbesondere an die Thüringer Landesregierung und, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auch an die Pflegeeinrichtungen vor Ort, davon Gebrauch zu machen“, so Schipanski.

Hintergrund:

Für alle Beschäftigten in der Altenpflege ergibt sich für das Jahr 2020 ein gestaffelter Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung kriegen die höchste Prämie. Der Anspruch ist gestaffelt nach Belastung und Risikonähe, Verantwortungsübernahme und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit.

Die Prämie richtet sich auch an Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften. Den Pflegeinrichtungen werden die Aufwendungen für die Corona-Prämien zunächst durch die sozialen Pflegeversicherungen im Wege der Vorauszahlung erstattet. Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen werden in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 miteinander beschließen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze (auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien) erhalten.