Schipanski für Neuordnung der Rentenbesteuerung

Schipanski: „Das Verfahren der nachgelagerten Besteuerung hat sich als nicht praxistauglich erwiesen.“

Am heutigen Montag hat der Bundesfinanzhof die Klage zweier Rentner gegen die derzeitige Regelung der Rentenbesteuerung zurückgewiesen, welche eine vermeintliche Doppelbesteuerung ihrer Renten beklagten. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete und Haushaltspolitiker, Tankred Schipanski (CDU), spricht sich trotz der abgewiesenen Klage für eine Neuordnung der Rentenbesteuerung ein:

„Die derzeitige Praxis der Rentenbesteuerung ist hochkomplex und kaum verständlich. Auch wenn der Bundesfinanzhof nun keine Doppelbesteuerung festgestellt hat, haben viele Rentnerinnen und Rentner genau den Eindruck. Das Verfahren der nachgelagerten Besteuerung hat sich damit als nicht praxistauglich erwiesen. Eine faire Steuerpolitik kann komplex sein, aber eine als unfair wahrgenommene Steuerregelung entspricht nicht unserem Anspruch an faire und generationengerechte Politik“, kritisiert Schipanski die derzeitigen Regelungen der Rentenbesteuerung. „Die anstehende Bundestagswahl und die nächste Bundesregierung sollten Anlass sein eine Debatte zu führen, wie wir bessere Regeln schaffen, die gefühlte Steuergerechtigkeit stärken und gefühlte Ungerechtigkeit abbaut. Wir stehen an einem guten Zeitpunkt, um diese Debatte zu beginnen.“

Hintergrund:

Ursprung des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ist die 2005 eingeführte nachgelagerte Besteuerung. Die bis 2040 laufende Übergangsregelung hält der Bundesfinanzhof weiter für verfassungsgemäß. Es wurde aber darauf hingewiesen, dass zwar der Kläger nicht von einer verbotenen doppelten Besteuerung betroffen sei, zukünftig aber immer mehr Fälle zu erwarten seien, wo eine Doppelbesteuerung doch eintrete.

Bild: Bundestagsabgeordneter Tankred Schipanski (CDU) mit zwei Rentnern

© Michael Reichel