Bund führt Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder ein

Schipanski: „Wir stärken die Wahlfreiheit von Eltern“

In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter in 2./3. Lesung beschlossen. Damit wird ab August 2026 ein Rechtsanspruch für Ganztagsförderung im Grundschulalter eingeführt. Der direktgewählte Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) erklärt hierzu:

„Was für Kindergartenkinder schon gilt, kommt jetzt auch für Grundschulkinder: der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiges Instrument, um die Wahlfreiheit von Eltern bei der Erziehung ihrer Kinder zu stärken. Dafür wird erheblich in bessere und mehr Kitas investiert. 3,5 Milliarden Euro nimmt der Bund für die Ganztagsförderung in die Hand und investiert jährlich zusätzlich 960 Millionen in Betriebskosten“, erklärt der Bundestagsabgeordnete. „Damit haben wir das zentrale Projekt dieser Koalition bei der Kinderbetreuung abschließen können und erhebliche Verbesserungen für Kinder und Eltern erzielen können. In Thüringen ist das mit Horten in vielen Fällen schon der Normalfall, der Rechtsanspruch ist damit insbesondere für die westlichen Bundesländer ein Meilenstein. Der Bund ist hier wieder starker Impulsgeber, denn die Ganztagesbetreuung bleibt weiterhin Aufgabe des Landes“, so Schipanski.

Hintergrund:

Der Rechtsanspruch wird ab August 2026 stufenweise eingeführt und gilt zuerst für Kinder Grundschulkinder der 1. Klasse. Er wird dann stufenweise in den Folgejahren um jeweils eine Klassenstufe erweitert. Damit besteht ein Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder ab August 2029. Neben der Entlastung von Eltern hat das Ganztagsförderungsgesetz außerdem eine wichtige bildungs-, integrations- und sozialpolitische Wirkung: Es schafft mehr Chancengerechtigkeit für Grundschuldkinder.