Perspektive für Nachwuchswissenschaftler verbessern

Am Mittwoch (30. November 2011) fand im Bundestagsauschuss für Bildung und Forschung eine Anhörung zur Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes statt. Dabei stand die Situation von Doktoranden und Post-Doktoranden an deutschen Hochschulen im Mittelpunkt. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, der für das Thema der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion ist, erklärte dazu: „Nachwuchswissenschaftler in Deutschland brauchen bessere Rahmenbedingen. Denn wegweisende Lösungen für die großen Herausforderungen der Zukunft erforscht nicht, wer sich regelmäßig um sein Einkommen sorgen muss.“

Vor allem Hochschulen böten Nachwuchsforschern zu oft nur stark befristete Teilzeitverträge an. „Damit geben sie viel zu selten die Verlässlichkeit weiter, die der Bund ihnen mit den seit sieben Jahren wachsenden Mitteln bietet“, kritisierte Schipanski. Die Unionsfraktion empfehle den Hochschulen deshalb dringend, befristete Arbeitsverträge für wissenschaftliche Nachwuchskräfte an die Laufzeit der Vertragsgrundlage zu knüpfen. „Wenn sich der Vertrag individuell an der Laufzeit des jeweiligen Forschungsprojektes oder der Promotion orientiert, bedeutet das mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit“, betonte Schipanski. Sei dies im Einzelfall nicht möglich, sollten zumindest Zielvereinbarungen und Folgeverträge geschlossen werden.

An die Länder appellierte Schipanski, im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die sie mit den Hochschulen schließen, dafür zu sorgen, dass das Stellensplitting in Einheiten von weniger als einer halben Stelle vermieden werde. Nur so könnten Doktoranden und Post-Doktoranden ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich voll auf die Forschung konzentrieren. „In der Praxis werden reduzierte Stellen jedoch viel zu oft dazu genutzt, die Arbeitsleistung zu erhöhen, indem von Teilzeitmitarbeitern faktisch Vollzeitarbeit erwartet wird“, bemängelte der Parlamentarier, weshalb dringender Handlungsbedarf bestehe.

Deshalb fordere die CDU/CSU-Fraktion außerdem die Hochschulrektorenkonferenz auf, einen Leitfaden für die Beschäftigungspraxis des wissenschaftlichen Nachwuchses zu erarbeiten. In diesem sollten das berechtigte Bedürfnis von Nachwuchswissenschaftlern nach Planungssicherheit mit den Bedürfnissen des Wissenschaftssystems zu einem guten Ausgleich gebracht werden. „Dabei muss es eine klare Richtschnur geben: Die Verlässlichkeit, die der Bund mit seinen Mitteln für die Hochschulen beispielsweise im Rahmen des Hochschulpaktes, der Exzellenzinitiative oder des Qualitätspaktes Lehre leistet, sollte in angemessener Weise auch an die Mitarbeiter weitergegeben werden“, stellte Schipanski klar. Zudem könnten die außeruniversitären Forschungseinrichtungen dabei als Vorbild dienen, da sie bereits Selbstverpflichtungen für eine adäquate Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftlern aufgestellt hätten.

Nicht vergessen werden dürfe, dass der wissenschaftliche Nachwuchs eine zentrale Rolle spiele, wenn es darum gehe, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu sichern. Somit habe er alle Unterstützung verdient, betonte der Forschungspolitiker.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragte die Hochschul-Informations-System (HIS) GmbH mit der Evaluierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das im April 2007 in Kraft getreten ist. Die im März 2011 vorgelegte Studie offenbarte Probleme sowohl in der Befristungspraxis der Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei Doktoranden und Post-Doktoranden als auch in der wachsenden Zahl sehr kurz befristeter Verträge und vielfach unterteilter Stellen.

[download id=“309″]