Bundestag berät über Änderungen der Solarförderung

Das Bundeskabinett berät heute die von Bundesumweltminister Norbert Röttgen und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgelegte Position zur EEG (Erneuerbare Energien Gesetz)-Novellierung. Gestern wurde der Vorschlag erstmals in der CDU/CSU-Fraktion des Bundestages diskutiert. Hauptkritikpunkte sind der frühe Stichtag für eine Kürzung der Solarförderung am 9. März und die geplante Verordnungsermächtigung für die künftige Ausgestaltung der Förderung.

Grundsätzlich gebe es in der Fraktion Zustimmung für eine Kürzung. Die ostdeutschen Abgeordneten hätten aber noch kein abschließendes und einheitliches Meinungsbild entwickelt, so der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. „Für mich ist der Vorschlag in seiner jetzigen Form ohne Anpassungen nicht zustimmungsfähig. Da die EEG-Novellierung auch noch im Bundesrat beraten wird, wäre es hilfreich, wenn die intensiv betroffenen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen einen gemeinsamen Standpunkt entwickeln, der in die Berliner Beratungen einfließen kann“, sagt Schipanski.

Bei der Eröffnung der Thüringen Ausstellung am vergangenen Samstag habe Schipanski sich bereits mit Handwerksbetrieben und Vertretern von Solarunternehmen zu dem Thema ausgetauscht. Investoren und Bürger müssten sich auf den Vertrauensschutz berufen können. Der 9. März als Stichtag sei daher nicht denkbar. Desweiteren lehnt Schipanski die geplante Verordnungsermächtigung ab, mit der die Regierung künftig allein Senkungen der Förderung vornehmen könnte. Hier müsse auch in Zukunft der Bundestag mitentscheiden. „Ich vertraue darauf, dass unser Vertreter im Umweltausschuss, Christian Hirte (CDU), diese Punkte in die Diskussion einbringt“, so Schipanski.

In der kommenden Sitzungswoche wird die Fraktion weiter über die Solarförderung beraten. Außerdem findet die erste Lesung im Bundestag statt. Der Beschluss des Bundestags wird voraussichtlich am 30. März erfolgen.

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