02 Mrz Mehr Generationengerechtigkeit und Entlastung von Eltern
Ein großes Medienecho und viele empörte Stimmen sind uns entgegen geschlagen. Der Vorschlag einer solidarischen Demografie-Abgabe von uns Mitgliedern der Jungen Gruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion stieß – mit Ausnahmen – auf viel Polemik. Von einer „Straf-Abgabe“ und einer Diskriminierung Kinderloser war die Rede. Zugegeben: Der Begriff „Demografie-Rücklage“ klingt sperrig und muss vielleicht besser erklärt werden. Die vorgebrachten Vorwürfe treffen den Kern der Debatte aber nicht. Sie verschleiern worum es eigentlich geht.
Die Diskussion zeigt, dass wir jungen Abgeordneten ein ganz wichtiges Zukunftsthema angestoßen haben. Denn unbestreitbar ist, dass der demografische Wandel uns vor Herausforderungen stellt, um die wir uns schon heute kümmern müssen. Die Kosten der Sozialversicherungssysteme werden steigen. In Zukunft müssen immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter für eine wachsende Zahl der Nichterwerbsfähigen aufkommen. Es wäre kurzsichtig, wenn wir die Lasten einfach in die Zukunft und damit auf unsere Kinder verschieben, nur weil das Problem unpopulär ist.
Es geht bei unserem Vorschlag definitiv nicht darum, jemanden wegen seines persönlichen Lebensentwurfs zu benachteiligen oder gar zu bewerten. Jeder soll sein Leben so gestalten wie er möchte. Gewiss, Kinderlose finanzieren die freie Schulbildung, Kindergelder und andere Leistungen durch ihre Steuern bereits mit. Doch diese Beiträge gleichen den Vorteil, den Kinder der Gemeinschaft bringen nicht aus.
Kinder sind lebensnotwendig für unser Gemeinwesen, das auf eine ausreichende Anzahl von ihnen angewiesen ist. Deshalb stellt auch das Grundgesetz Familien bereits unter einen besonderen Schutz. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in Urteilen schon bekräftigt, den Nutzen von Kindern für die Gesellschaft und ihre Sozialsysteme zu entlohnen.
Der Vorschlag einer solidarischen Demografie-Rücklage will genau das. Im Wesentlichen geht es um eine Entlastung derer, die bereits einen wichtigen Beitrag zum Generationenvertrag leisten. Das sind Eltern mit mehreren Kindern, die durch ihre Erziehungsaufgaben schon stark finanziell belastet sind. Sie leisten durch ihren Nachwuchs am meisten für die Stabilität von Renten- und Pflegeversicherung. Warum sollen sie zusätzlich für die Folgen der Kinderlosigkeit anderer aufkommen? Deshalb ist es richtig, bei den Beiträgen zur Sozialversicherung die Anzahl der Kinder zu berücksichtigen.
Wir schlagen vor, dass Erwachsene ab dem 25. Lebensjahr einen prozentualen Anteil ihres Einkommens entrichten. Dies berücksichtigt die individuelle Leistungsfähigkeit jedes Einzelnen. Erwachsene mit einem Kind zahlen die Hälfte, ab dem zweiten Kind muss kein Beitrag geleistet werden. Bei der solidarischen Demografie-Rücklage müssen wir also de facto von einem Beitragsnachlass für Eltern sprechen – und nicht von einer Sonderabgabe für Menschen ohne Kinder. Als junge Abgeordnete werden wir das Thema solidarische Demografie-Rücklage weiterverfolgen, für mehr Generationengerechtigkeit und eine Entlastung der Eltern.