Promotion ist Alleinstellungsmerkmal der Universitäten

In der Diskussion um eine mögliche Einführung des Promotionsrechts an Fachhochschulen erklärt der zuständige Berichterstatter Tankred Schipanski: „Die Universitäten bilden das Herzstück und das Rückgrat des deutschen Wissenschaftssystems. Mit der Vergabe der Promotion bestätigen Universitäten die Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit. Dies ist ein wichtiger Meilenstein für den wissenschaftlichen Nachwuchs, der eine berufliche Laufbahn in der Forschung anstrebt. Das Promotionsrecht ist Alleinstellungsmerkmal der Universitäten gegenüber anderen Wissenschaftseinrichtungen sowie Teil ihrer Identität. Fachhochschulen sind geprägt durch ihre traditionell anwendungsorientierte Ausbildung. In Kooperation mit einer Universität ist es forschungsstarken Fachhochschulabsolventen möglich, einen Doktortitel zu erlangen. Darüber hinaus sehe ich keine Notwendigkeit, das Promotionsrecht auf Fachhochschulen sowie andere außeruniversitäre Forschungseinrichtungen auszuweiten. Die Rückkopplung und die enge Kooperation mit den Universitäten haben sich bewährt. Das Promotionsrecht muss den Universitäten vorbehalten bleiben.“

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