[download id="786"] Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 30. Juni einen Bericht zu § 52a im Urheberrecht vorgelegt. Tankred Schipanski, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Bildung und Forschung und Ansgar Heveling, zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss, begrüßen dies: „Die im Bericht vorgeschlagene Entfristung dieser Regelung halten wir jetzt für einen guten Schritt und für ein wichtiges Signal sowohl an Wissenschaft, Schulen und Hochschulen als auch an Verlage, um zu angemessenen Regelungen zu kommen.

Anlässlich seiner Teilnahme am Fachsymposium des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zum Thema „Urheberrecht für die Wissensgesellschaft – Herausforderungen in der digitalen Welt“ in Berlin erklärt Tankred Schipanski (CDU) in seiner Funktion als Bildungspolitiker und als Mitglied des Unterausschusses Neue Medien: „Ich gehe davon aus, dass der Deutsche Bundestag noch in diesem Jahr den Weg für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Schulen und Hochschulen im Anwendungsbereich des § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) über das Ende diesen Jahres hinaus frei machen wird. Dazu soll § 52a UrhG erneut verlängert werden.