Wissenschaftsschranke im Urheberrecht soll entfristet werden

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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat am 30. Juni einen Bericht zu § 52a im Urheberrecht vorgelegt. Tankred Schipanski, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Bildung und Forschung und Ansgar Heveling, zuständiger Berichterstatter im Rechtsausschuss, begrüßen dies:

„Die im Bericht vorgeschlagene Entfristung dieser Regelung halten wir jetzt für einen guten Schritt und für ein wichtiges Signal sowohl an Wissenschaft, Schulen und Hochschulen als auch an Verlage, um zu angemessenen Regelungen zu kommen.

Auch der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich über die Auslegung des § 52a UrhG entschieden und der Vorschrift damit eine praktikable Kontur gegeben. Insbesondere stellt der BGH den Vorrang vertraglicher Vereinbarungen klar.

Durch die Entfristung gewinnen wir als Politik die notwendige Zeit, um mit der gebotenen Sorgfalt die Ausgestaltung einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu erarbeiten. Dazu haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet. Die Herausforderung wird dabei im diffizilen Interessenausgleich zwischen den Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung einerseits und den berechtigten Interessen der Verlage andererseits bestehen.“