Wissenschaftsfreundliches Urheberrecht vorantreiben

Anlässlich seiner Teilnahme am Fachsymposium des Deutschen Bibliotheksverbandes (dbv) zum Thema „Urheberrecht für die Wissensgesellschaft – Herausforderungen in der digitalen Welt“ in Berlin erklärt Tankred Schipanski (CDU) in seiner Funktion als Bildungspolitiker und als Mitglied des Unterausschusses Neue Medien: „Ich gehe davon aus, dass der Deutsche Bundestag noch in diesem Jahr den Weg für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke an Schulen und Hochschulen im Anwendungsbereich des § 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) über das Ende diesen Jahres hinaus frei machen wird. Dazu soll § 52a UrhG erneut verlängert werden.

Das Urheberrechtsgesetz regelt den Schutz geistigen Eigentums. § 52a UrhG ist eine Sonderregelung, die die Verwendung von ansonsten urheberrechtlich geschützten Werken für Bildungs- und Forschungszwecke erleichtert. Ursprünglich wäre die Regelung schon Ende 2012 ausgelaufen. Die beabsichtigte Verlängerung ist eine wichtige Nachricht für Lehrer und Wissenschaftler, aber auch für Bibliotheken und Verlage.

Langfristig bietet eine sogenannte einheitliche Wissenschaftsschranke im Urheberrecht eine grundlegende und dauerhafte Lösung. Wie eine solche Schranke ausgestaltet werden kann, bedarf nun einer intensiven politischen Erörterung.“

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