Newsletter Nr. 39, November 2011 Am 01. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag das sog. „GKV-Versorgungsstrukturgesetz“ verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, eine wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung auch in Zukunft zu gewährleisten. Ich begrüße dieses neue Gesetz ausdrücklich, denn es hat vor allem für den ländlichen Raum eine enorme Bedeutung. Mit dem Bundestagsbeschluss schaffen wir neue Anreize für Ärzte, sich auch jenseits der Ballungszentren in eigener Praxis niederzulassen. Somit profitieren auch zahlreiche Regionen in Thüringen von der Neuregelung. Wir gehen damit einen bedeutenden Schritt, um einer drohenden medizinischen Unterversorgung vorzubeugen. Der klassische Landarzt soll wieder attraktiver und jungen Medizinern eine solche Berufswahl erleichtert werden. Im Mittelpunkt der Entscheidung stehen somit die Patienten, deren Versorgung mit medizinischen Leistungen wir sicherstellen. [download id="315" display="name"]