Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Thüringen wird unterzeichnet

Am Mittwoch, den 4. September 2019, unterzeichnen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) einen Bund-Länder-Vertrag zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Thüringen. Mit dem Gesetz stellt der Bund den Ländern 5,5 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Thüringen wird voraussichtlich rund 141 Mio. Euro erhalten.

Dazu erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU): „Ich erwarte, dass die Thüringer Landesregierung die Bundesmittel schwerpunktmäßig in die Qualität der Kinderbetreuung investiert. Das heißt beispielsweise, Kinder von mehr Erzieherinnen und Erziehern betreuen zu lassen, mehr bedarfsgerechte Angebote zu machen und die Kita-Leitungen zu stärken. „Qualität hat Vorrang vor Beitragsfreiheit“ – das ist nicht nur eine Kernforderung von CDU/CSU, sondern auch die Empfehlung von Experten in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 5. November 2018.“

Schipanski: Verbesserung der Qualität muss im Vordergrund stehen Mit dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“, das der Deutsche Bundestag am Freitag beschlossen hat, stellt der Bund den Ländern 5,5 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Thüringen wird voraussichtlich rund 135 Mio. Euro erhalten. Dazu erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU): „Ich erwarte, dass die Landesregierung Thüringen die Mittel insbesondere in die Qualität in den Kindergärten investiert. Dazu gehören Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, bedarfsgerechte Angebote sowie die Stärkung der Kita-Leitungen. „Qualität vor Beitragsfreiheit“ - das ist nicht nur eine Kernforderung von CDU/CSU, sondern auch die Empfehlung von Experten in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 5. November 2018.“