Gute-Kita-Gesetz: Bund stellt Ländern 5,5 Mrd. Euro für Kindertagesbetreuung zur Verfügung

Schipanski: Verbesserung der Qualität muss im Vordergrund stehen
Mit dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“, das der Deutsche Bundestag am Freitag beschlossen hat, stellt der Bund den Ländern 5,5 Mrd. Euro für Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Thüringen wird voraussichtlich rund 135 Mio. Euro erhalten.

Dazu erklärt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU): „Ich erwarte, dass die Landesregierung Thüringen die Mittel insbesondere in die Qualität in den Kindergärten investiert. Dazu gehören Verbesserungen des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte, bedarfsgerechte Angebote sowie die Stärkung der Kita-Leitungen. „Qualität vor Beitragsfreiheit“ – das ist nicht nur eine Kernforderung von CDU/CSU, sondern auch die Empfehlung von Experten in der Anhörung des Deutschen Bundestages am 5. November 2018.“

Die Union werde sehr genau darauf achten, dass diese Ergebnisse in die nach dem Gesetz zu erstellenden Handlungskonzepte einfließen. Bei der Analyse der Ausgangssituation und der Ermittlung der entsprechenden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung sollten zudem alle Akteure, wie die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die freien Träger, Sozialpartner, die kommunalen Spitzenverbände auf Landesebene sowie die Elternschaft mit einbezogen werden, so Schipanski. Geringverdiener sollen nach dem Gesetz außerdem künftig von den Gebühren befreit werden.