Angela Merkel als letzte Zeugin gehört, Schipanski zieht positive Bilanz Am Donnerstag, den 16. Februar 2017, fand die letzte Zeugenbefragung im NSA-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages statt. In rund 130 Sitzungen untersuchten die Ausschussmitglieder Überwachungsaktivitäten der amerikanischen NSA sowie des Bundesnachrichtendienstes. Dabei wurden in den vergangenen drei Jahren zahlreiche Sachverständige, BND-Mitarbeiter und Regierungsvertreter vernommen. Als letzte Zeugin sagte nun Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem Ausschuss aus. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), der dem Ausschuss seit Arbeitsbeginn im März 2014 angehört, zieht eine positive Bilanz: „Nach knapp drei Jahren Ermittlungsarbeit durch den NSA-Untersuchungsausschuss haben wir wichtige Erkenntnisse gewonnen: Der Vorwurf des massenhaften Abhörens deutscher Staatsbürger durch die NSA hat sich nicht bewahrheitet.“

Schipanski begrüßt Abweisung der Klage zu NSA-Selektoren Am heutigen Dienstag sind Grüne und Linkspartei mit ihrer Klage zur Herausgabe der NSA-Selektorenlisten vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. In einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Bundesregierung die Listen der NSA-Selektoren nicht an den Bundestags-Untersuchungsausschuss herausgeben muss, da in diesem speziellen Fall das Geheimhaltungsinteresse der Regierung das parlamentarische Informationsinteresse überwiege. Der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Ordentliches Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, begrüßt die Entscheidung des Gerichts und stellt fest, dass die Richter mit Ihrem Beschluss auch der Mehrheitsauffassung des Ausschusses Recht geben. „Um die Bevölkerung effektiv zu schützen, müssen Geheimdienste dazu in der Lage sein, vertraulich miteinander zu kommunizieren.“ Daher müsse genau geprüft werden, welche Informationen von der Bundesregierung herausgegeben werden könnten und an welcher Stelle die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik und ihrer Partner gefährdet seien. Dies habe das Bundesverfassungsgericht mit der sachlich begründeten Abweisung der Klage nun getan. Genau wie das Gericht in seinem Beschluss betont auch Schipanski, dass sich die Bundesregierung gegenüber dem Untersuchungsausschuss immer kooperativ gezeigt habe und die Aufklärung so umfassend unterstützt habe, wie es ohne Offenlegung von Geheimnissen möglich war.