Neue Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020/Länder erhalten mehr Geld vom Bund Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die größte Verfassungsänderung seit der Föderalismusreform 2006 beschlossen. Im Kern wurden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 neu geregelt. Die Länder erhalten dann jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund. „Wichtig war uns, dass der Bund im Gegenzug mehr Kontrollrechte darüber erhält, wie die Länder die üppigen Mehreinnahmen verwenden. Daher haben wir die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für Länder gestärkt (Ar. 104b Abs. 2 GG) und die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes in Art. 114 GG erweitert. Das war nötig, da wir feststellen mussten, dass einige Länder, auch der Freistaat Thüringen, in der Vergangenheit Bundesgelder immer wieder zweckentfremdet eingesetzt haben“, erklärt der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. Von der Neureglung profitiert der Freistaat Thüringen im hohen Maße, garantiert sie ihm doch Planungssicherheit und Mehreinnahmen.

[download id="766"] Koalition verständigt sich über Verteilung der zusätzlichen „Bildungsmilliarden“Die Große Koalition hat sich am Montag (26. Mai 2014) darüber verständigt, wie die im Koalitionsvertrag zusätzlich vorgesehen Mittel in Höhe von 6 Milliarden Euro für Bildung und Betreuung verteilt werden sollen. So wird der Bund ab 2015 die Finanzierung der BAföGs vollständig übernehmen und damit die Länder entlasten. Diese werden die frei werdenden Mittel zweckgebunden zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule verwenden. Bis zum Wintersemester 2016/2017 wird eine Novelle des BAföGs angestrebt. „Ich begrüße den gefundenen Kompromiss, wenngleich er teuer erkauft ist. Wichtig ist, dass die Milliarden nicht ohne Zweckbindung an die Länder fließen. Mit einem solchen Blankoscheck hätte der Bund keinen Einfluss darauf nehmen können, dass das Geld auch tatsächlich den Hochschulen zugutekommt“, sagte der Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). „Die wichtigste Botschaft ist für mich, dass der Bund die Hochschulen künftig direkt fördern darf. Damit fällt das verfassungsrechtliche Kooperationsverbot im Hochschulbereich“, so der Bildungspolitiker. Für eine entsprechende Verfassungsänderung hatte sich die Union in der vergangenen Legislaturperiode wiederholt stark gemacht.