Bundestag beschließt historische Verfassungsänderung

Neue Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020/Länder erhalten mehr Geld vom Bund
Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die größte Verfassungsänderung seit der Föderalismusreform 2006 beschlossen. Im Kern wurden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 neu geregelt. Die Länder erhalten dann jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund.

„Wichtig war uns, dass der Bund im Gegenzug mehr Kontrollrechte darüber erhält, wie die Länder die üppigen Mehreinnahmen verwenden. Daher haben wir die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für Länder gestärkt (Ar. 104b Abs. 2 GG) und die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes in Art. 114 GG erweitert. Das war nötig, da wir feststellen mussten, dass einige Länder, auch der Freistaat Thüringen, in der Vergangenheit Bundesgelder immer wieder zweckentfremdet eingesetzt haben“, erklärt der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. Von der Neureglung profitiert der Freistaat Thüringen im hohen Maße, garantiert sie ihm doch Planungssicherheit und Mehreinnahmen.

Bildungspolitiker Schipanski weist zudem auf den neuen Art. 104c GG hin. „Diese Änderung ermöglicht es dem Bund, finanzschwache Kommunen bei der Schulinfrastruktur finanziell zu unterstützen. Wir haben zwar den Kommunen in dieser Legislaturperiode bereits mit Milliardenhilfen unter die Arme gegriffen, weil die Bundesländer ihren verfassungsrechtlichen Pflichten zur Ausfinanzierung der Kommunen nicht nachkommen. Nunmehr erhöhen wir aber den Kommunalinvestitionsförderfond um weitere 3,5 Milliarden Euro für Schulsanierungen. Das sind Mittel, die direkt im Freistaat Thüringen ankommen, anteilig in Höhe von 71,8 Millionen“, freut sich Schipanski. Der Bundestagsabgeordnete fordert die Thüringer Landesregierung auf, der Verfassungsänderung am Freitag (2. Juni 2017) im Bundesrat zuzustimmen.