Nach langen und intensiven Beratungen haben wir in der zurückliegenden Woche im Bundestag eines der wichtigsten Reformvorhaben dieser Koalition abgeschlossen. Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, sorgen wir für finanzielle Planungssicherheit in Bund und Ländern. Über dieses und weitere Themen aus der Bundeshauptstadt informiere ich Sie in meinem neuen Brief aus Berlin.

Neue Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020/Länder erhalten mehr Geld vom Bund Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit die größte Verfassungsänderung seit der Föderalismusreform 2006 beschlossen. Im Kern wurden die Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 neu geregelt. Die Länder erhalten dann jährlich knapp zehn Milliarden Euro vom Bund. „Wichtig war uns, dass der Bund im Gegenzug mehr Kontrollrechte darüber erhält, wie die Länder die üppigen Mehreinnahmen verwenden. Daher haben wir die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für Länder gestärkt (Ar. 104b Abs. 2 GG) und die Kompetenzen des Bundesrechnungshofes in Art. 114 GG erweitert. Das war nötig, da wir feststellen mussten, dass einige Länder, auch der Freistaat Thüringen, in der Vergangenheit Bundesgelder immer wieder zweckentfremdet eingesetzt haben“, erklärt der Thüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski. Von der Neureglung profitiert der Freistaat Thüringen im hohen Maße, garantiert sie ihm doch Planungssicherheit und Mehreinnahmen.