Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet

Am 25. April 2013 hat der Deutsche Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz verabschiedet, welches den Neubau sowie das Verstärken bestehender Stromtrassen beinhaltet. Damit wurde ein weiterer wichtiger Schritt für den geplanten Umbau der Energieversorgung getan. „Unser Ziel ist es, den Umstieg auf Erneuerbare Energien so zu gestalten, dass die Energieversorgung auch in Zukunft sicher und bezahlbar für den Verbraucher bleibt“, so Schipanski. Erstmals enthält der Bundesbedarfsplan größere Pilotprojekte zur Erdverkabelung, acht Pilotvorhaben in der Hochspannungsgleichstromübertragungstechnik (HGÜ) und ein Pilotvorhaben mit Hochtemperaturleiterseilen (HTLS).

Der ehemals im Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 vorgesehene Neubau einer Trasse von Altenfeld nach Grafenrheinfeld ist in dem nun verabschiedeten Bundesbedarfsplan nicht mehr enthalten. Die Erforderlichkeit einer neuen Trasse wurde nicht bestätigt. Dies zeige, dass der Argumentation der Thüringer Landesregierung und der Thüringer Abgeordneten im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsverfahren gefolgt wurde. Da diese Argumente weiter Gültigkeit besäßen, ist Schipanski zuversichtlich, dass diese auch im Konsultationsverfahren zum NEP 2013 erfolgreich seien.
„Ferner ist es mir wichtig darauf hinzuweisen, dass die bereits planfestgestellte 380-kv-Leitung von Halle nach Schweinfurt mit dem in der letzten Woche verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz nichts zu tun hat. Dies wird in der Diskussion vor allem in Großbreitenbach, aber auch im Landratsamt des Ilm-Kreises, immer wieder vermischt“, so Schipanski.

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