„Koalition bleibt gelassen“

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Die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben am Freitag bekannt gegeben, Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss einzureichen. Sie wollen eine Vernehmung des Zeugen Edward Snowden in Berlin durchsetzen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, kommentiert dies wie folgt:

„Selbstverständlich hat die Opposition das Recht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Dem Ausgang sehe ich im konkreten Fall gelassen entgegen. Die Ausschussmehrheit hat sich bezüglich einer Zeugenbefragung von Edward Snowden strikt an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehalten, gerade mit Blick auf die Minderheitenrechte der Opposition. Ich finde es bedauerlich, dass die Opposition das gemeinsame Aufklärungsinteresse des Ausschusses auf diese Art und Weise in Frage stellt. Eigenartig finde ich zudem das Vorgehen die Klage per Pressekonferenz bekannt zu geben, den Klagetext aber weder dem Ausschuss noch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Betonen möchte ich, dass die Regierungsfraktionen ein hohes Interesse an der Aussage des Zeugen Edward Snowden haben. Unsere Bitte nach einer Videobefragung hat er jedoch abgelehnt. Snowden hat sich allein im letzten halben Jahr mehrmals per Videoschalte bei Konferenzen oder etwa beim Europarat zuschalten lassen. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum das bei einer Befragung durch den Ausschuss nicht möglich sein soll. Offen ist zudem noch, ob Snowden bereit ist, den NSA-Untersuchungsausschuss zu einer Befragung in Russland zu treffen. Ich würde mich freuen, wenn dies bereits in den nächsten Wochen gelänge.