[download id="851"] Der Zweite Senat des Gerichts beschloss einstimmig, eine Klage der Opposition gegen Bundesregierung und NSA-Untersuchungsausschuss abzuweisen. Streitpunkt war dabei die Frage ob Edward Snowden zwingend in Berlin verhört werden muss, oder ob auch eine Vernehmung in Russland oder per Videoschalte möglich sei. Das Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen, wonach der Ort der Vernehmung eines Zeugen lediglich eine Verfahrensfrage ist. Verfahrensfragen werden im Ausschuss per einfacher Mehrheit beschlossen. Die Benennung eines Zeugen ist dagegen gemäß Grundgesetz auch durch die Minderheit im Ausschuss möglich. Bei dem grundsätzlichen Wunsch mit Herrn Snowden zu sprechen, gibt es aber ohnehin Einigkeit zwischen allen Fraktionen“, erläutert Tankred Schipanski.

[download id="822"] Die Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben am Freitag bekannt gegeben, Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundesregierung und den NSA-Untersuchungsausschuss einzureichen. Sie wollen eine Vernehmung des Zeugen Edward Snowden in Berlin durchsetzen. Der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU), Mitglied im NSA-Untersuchungsausschuss, kommentiert dies wie folgt: „Selbstverständlich hat die Opposition das Recht, vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Dem Ausgang sehe ich im konkreten Fall gelassen entgegen. Die Ausschussmehrheit hat sich bezüglich einer Zeugenbefragung von Edward Snowden strikt an die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehalten, gerade mit Blick auf die Minderheitenrechte der Opposition. Ich finde es bedauerlich, dass die Opposition das gemeinsame Aufklärungsinteresse des Ausschusses auf diese Art und Weise in Frage stellt. Eigenartig finde ich zudem das Vorgehen die Klage per Pressekonferenz bekannt zu geben, den Klagetext aber weder dem Ausschuss noch der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

[download id="754"] Die Bundesregierung hat auf Bitten des NSA-Untersuchungsausschuss ein Gutachten zu einer möglichen Zeugenvernehmung Edward Snowdens erstellt, das am Freitag (2. Mai 2014) vorgelegt wurde. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski, Mitglied im dem Ausschuss, nimmt dazu wie folgt Stellung: „Das Gutachten der Bundesregierung steht einer Vernehmung von Edward Snowden nicht im Weg. Es lotet nur die Bedingungen aus, die dabei zu beachten sind.