Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Koalition

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Der Zweite Senat des Gerichts beschloss einstimmig, eine Klage der Opposition gegen Bundesregierung und NSA-Untersuchungsausschuss abzuweisen. Streitpunkt war dabei die Frage ob Edward Snowden zwingend in Berlin verhört werden muss, oder ob auch eine Vernehmung in Russland oder per Videoschalte möglich sei. Das Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) sieht sich durch das Urteil bestätigt:

„Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen, wonach der Ort der Vernehmung eines Zeugen lediglich eine Verfahrensfrage ist. Verfahrensfragen werden im Ausschuss per einfacher Mehrheit beschlossen. Die Benennung eines Zeugen ist dagegen gemäß Grundgesetz auch durch die Minderheit im Ausschuss möglich. Bei dem grundsätzlichen Wunsch mit Herrn Snowden zu sprechen, gibt es aber ohnehin Einigkeit zwischen allen Fraktionen“, erläutert Tankred Schipanski.

„Das Votum des Bundesverfassungsgerichts ist eindeutig. Von einer Beschneidung der Minderheitenrechte der Opposition kann keine Rede sein. Im Gegenteil sind wir jederzeit gerne bereit, Herrn Snowden per Videoschalte zu vernehmen“, stellt Schipanski klar.
Snowden hat bereits mehrfach im Rahmen von Videoschalten Aussagen getätigt. Auf diese Weise wurde er beispielsweise durch den Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vernommen.