[download id="851"] Der Zweite Senat des Gerichts beschloss einstimmig, eine Klage der Opposition gegen Bundesregierung und NSA-Untersuchungsausschuss abzuweisen. Streitpunkt war dabei die Frage ob Edward Snowden zwingend in Berlin verhört werden muss, oder ob auch eine Vernehmung in Russland oder per Videoschalte möglich sei. Das Mitglied im Untersuchungsausschuss Tankred Schipanski (CDU) sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Das Bundesverfassungsgericht hat sich unserer Rechtsauffassung angeschlossen, wonach der Ort der Vernehmung eines Zeugen lediglich eine Verfahrensfrage ist. Verfahrensfragen werden im Ausschuss per einfacher Mehrheit beschlossen. Die Benennung eines Zeugen ist dagegen gemäß Grundgesetz auch durch die Minderheit im Ausschuss möglich. Bei dem grundsätzlichen Wunsch mit Herrn Snowden zu sprechen, gibt es aber ohnehin Einigkeit zwischen allen Fraktionen“, erläutert Tankred Schipanski.

[download id="758"] Nach einer abwechslungsreichen Sitzungswoche möchte ich Sie in meinem neuen Brief wieder mit aktuellen Informationen aus dem politischen Berlin versorgen. Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch für das gute Gespräch mit der Rheumaliga aus dem Landkreis Gotha und dem Ilmkreis im Deutschen Bundestag. Auch den Firmenvertretern aus dem Wahlkreis, mit denen ich mich in Berlin über das Thema Zeitarbeit austauschen konnte, sei herzlich gedankt.