Brief aus Berlin – 10/2014

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Wie gewohnt, möchte ich Sie am Ende der Berliner Sitzungswoche über aktuelle politische Themen aus der Bundeshauptstadt informieren.

Deutschlandstipendium

19.740 Deutschlandstipendien haben deutsche Hochschulen 2013 bundesweit vergeben. Das sind 42 Prozent mehr als noch 2012. Auch in Thüringen wuchs die Anzahl der geförderten Studierenden auf 368 und damit um 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt in dieser Woche bekannt gegeben hat zeigen: Drei Jahre nach seiner Einführung ist das Deutschlandstipendium weiter auf Erfolgskurs und hat sich in der deutschen Hochschullandschaft etabliert. Besonders freue ich mich natürlich über das Wachstum in Thüringen. Das zeigt, wie gut das Programm bei uns angenommen wird. Mit dem Deutschlandstipendium erhalten leistungsstarke Studierende, die von ihrer Hochschule ausgewählt werden, 300 Euro monatlich. Dabei zahlt der Bund die Hälfte des Stipendiums, die andere Hälfte wird von Unternehmen, Stiftungen oder auch Privatpersonen übernommen.

NSA-Ausschuss hört Sachverständige an

In dieser Woche fand die erste öffentliche Sachverständigenanhörung des NSA-Untersuchungsausschusses statt. Thema war die nationale Rechtslage. Dabei ging es um die Frage, welche

Grundrechte durch das Agieren der NSA und anderer ausländischer Nachrichtendienste auf deutschem Boden verletzt wurden. Außerdem wurde erörtert, welche Vorgaben das deutsche Verfassungsrecht für den Umgang mit Telekommunikationsdaten macht. Als Sachverständige sprachen Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, der frühere Verfassungsrichter Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem und Prof. Matthias Bäcker von der Universität Mannheim.

Außerdem beschäftigte uns in dieser Woche weiterhin die geplante Befragung von Edward Snowden. Ein erster Austausch mit dessen Rechtsanwalt lässt vermuten, dass Snowden nichts unternehmen wird, was ein mögliches Leben in Freiheit in seiner Heimat USA weiter einschränken würde. Es ist zu erwarten, dass er weder in Russland, noch in Deutschland umfassend aussagen wird. Wir als Union möchten ihn daher möglichst bald anhören. Ob das in Russland oder per Videobefragung geschehen wird, ist weiter offen.

65 Jahre Grundgesetz

Seit 65 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Dieses Ereignis des Erinnerungsjahres 2014 feierten wir im Bundestag mit einer Gedenkveranstaltungen im Plenarsaal des Reichstagsgebäudes. Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert und die Vorsitzenden der Fraktionen sprachen über das Verhältnis von Verfassung und Parlament. Als Gastredner nahm der 47-jährige Schriftsteller Dr. Navid Kermani Stellung zum Verhältnis von Verfassung und Gesellschaft.

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz in Kraft. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist es zur gesamtdeutschen Verfassung geworden. Heute liegt die Originalfassung des Grundgesetzes übrigens im Panzerschrank des Direktors beim Deutschen Bundestag. Sie wird jedes Mal hervorgeholt, wenn der Bundespräsident und der Bundeskanzler ihren Amtseid vor den Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrats ablegen.

Das Rentenpaket steht

Die Koalition hat sich in dieser Woche auf eine Einigung zum Rentenpaket verständigt, das damit zum 1. Juli in Kraft treten kann. Das Rentenpaket der Koalition würdigt Lebensleistung, schließt Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen Menschen.

Für die Union ist die Mütterrente das Herzstück der Reform. Mütter von vor 1992 geborenen Kindern erhalten eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in der Rente.

Die Rente mit 63 erkennt Lebensleistung an – nämlich 45 Jahre Arbeit und Einzahlung in das Rentensystem. Dabei ist maßgeblich, dass mit dem jetzt erzielten Kompromiss keine falschen Anreize für eine Frühverrentung gesetzt werden. Dies wird mit Hilfe einer Stichtagsregelung umgesetzt, die sich am individuellen Renteneintrittsalter orientiert.

Außerdem kommt die Flexi-Rente. Sie ist Bestandteil des Konsenspakets. Wer das Rentenalter erreicht, scheidet heute in der Regel aus dem Arbeitsverhältnis aus und geht in den Ruhestand. Wer aber länger arbeiten kann und will, kann künftig mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich eine Weiterbeschäftigung für einen von vorneherein bestimmten Zeitraum vereinbaren.

Aufruf zur Europawahl und zur Kommunalwahl

Am 25. Mai finden zwei wichtige Wahlen statt: Die Europawahl und die Kommunalwahl in Thüringen.

Rund 400 Millionen Bürger der Europäischen Union sind am Sonntag aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen. Die Ukraine-Krise führt uns vor Augen, was für eine Erfolgsgeschichte der europäische Einigungsprozess ist. Ihm verdanken wir, dass wir in Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand leben können. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament mit über die Zukunft Europas.

In Thüringen werden Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Hier können Sie mitentscheiden, wie die Kommunalpolitik künftig gestaltet werden soll.

Ihre Stimme hat Gewicht. Deshalb möchte ich Sie herzlich bitten, am 25. Mai von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Für Europa und für Thüringen.