Gute medizinische Versorgung darf nicht vom Wohnort abhängen

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Bundestag beschließt Versorgungsstärkungsgesetz
Eine gut erreichbare Versorgung der Patienten auf hohem Niveau ist das Ziel des Versorgungsstärkungsgesetzes, das der Bundestag am Donnerstag beschlossen hat. „Eine gute medizinische Versorgung darf nicht vom Wohnort abhängen. Gerade im ländlichen Raum sind verstärkte Anstrengungen nötig. Mit dem Gesetz wollen wir unter anderem erreichen, dass mehr Mediziner in weniger gut versorgten Regionen zur Verfügung stehen“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU). Die Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in überversorgten Regionen, beispielsweise in Ballungsgebieten, soll zugunsten der Besetzung von Vertragsarztsitzen in schlechter versorgten Regionen eingedämmt werden.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnten verschiedene Änderungen in das Gesetz eingearbeitet werden. Bei der vieldiskutierten Regelung des Aufkaufes frei werdender Arztsitze zum Abbau von Überversorgung in bestimmten Gebieten soll der Aufkauf nun nicht ab einem Versorgungsgrad von 110 Prozent, sondern erst ab 140 Prozent erfolgen. Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallentscheidung, die die Ärzte und Krankenkassen in den Zulassungsausschüssen vor Ort gemeinsam treffen. „Entgegen den Befürchtungen der KV Thüringen wird es keinen Automatismus zur Streichung von Arztstellen geben. Dem Antrag auf Nachbesetzung eines bestehenden Vertragsarztsitzes ist auch weiterhin stattzugeben, wenn diese aus Versorgungsgründen erforderlich ist“, sagte Schipanski. Die Landesgruppe der Thüringer Unionsabgeordneten hatte sich zu dem Thema mehrfach mit Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen ausgetauscht.