Brief aus Berlin – 12/2015

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Nach einer vollgepackten Sitzungswoche möchte ich Sie in meinem neuen Brief wieder mit aktuellen Informationen aus dem politischen Berlin versorgen. Herzlich bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch für das gute Gespräch mit der Besuchergruppe aus dem Landkreis Gotha und dem Ilm-Kreis, die ich am Donnerstag im Bundestag begrüßen durfte.

Gedenken an 17. Juni 1953

In einer Gedenkdebatte erinnerte der Deutsche Bundestag an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 in der DDR. Rund eine Million Menschen demonstrierten vor 62 Jahren in der DDR für Freiheit und Demokratie, bevor ihr Protest von sowjetischen Truppen blutig niedergeschlagen wurde.

Der 17. Juni steht für den mutigen Einsatz hunderttausender Bürgerinnen und Bürger für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung. Wenn erstmals politische Gedenktage in das Thüringer Feiertagsgesetz eingeführt werden, dann ist es nur folgerichtig, den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur aufzunehmen.

Viele Demonstranten des Volksaufstandes mussten für ihren Mut mit dem Leben bezahlen, wurden inhaftiert oder benachteiligt. Wir sind es den Opfern schuldig, entschieden all denen entgegen zu treten, die das Unrecht der SED-Regierung bis heute verharmlosen oder gar bestreiten. Das ist ein zentrales Anliegen der Union.

Hospiz- und Palliativversorgung verbessern

In dieser Woche haben wir einen Gesetzesentwurf beraten, mit dem wir die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern wollen. Schwerstkranke Menschen sollen in ihrer letzten Lebensphase besser begleitet werden und die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Unser Ziel ist daher ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die Betroffenen.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, die ambulante Palliativversorgung weiterzuentwickeln und gleichzeitig die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize zu verbessern. Die Arbeit von Hospizen, beispielsweise des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz, ist unverzichtbar. Sie unterstützen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase. Ich hoffe, wir können mit dem Gesetz dazu beitragen, ihre finanzielle Situation spürbar zu verbessern. Auch die Arbeit der Hospiz- und Palliativvereine gilt es zu stärken.

Steuerentlastung und Familienpaket beschlossen

Unsere Haushaltspolitik der letzten Jahre hat sich ausgezahlt. Jetzt können wir die erarbeiteten Spielräume nutzen, um Bürgerinnen und Bürger um mehr als 5 Milliarden Euro steuerlich zu entlasten und Familien zu stärken. Hierzu haben wir das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Mit diesem Gesetz bauen wir auch die sogenannte „Kalte Progression“ ab, von der man spricht, wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen, ohne dass die Kaufkraft steigt.

Im Detail: Der steuerliche Grundfreibetrag wird im Jahr 2015 um 118 auf 8.472 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 auf dann 8.652 Euro erhöht. Durch Änderungen beim Tarif der Einkommensteuer wird ab 2016 die „Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt.

Familien profitieren von der Erhöhung der Kinderfreibeträge. Der verfassungsgemäß gebotene Kinderfreibetrag wird für 2015 um 144 Euro und für 2016 um weitere 96 Euro erhöht, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen. Darüber hinaus wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 um 4 Euro und 2016 um weitere 2 Euro pro Monat und Kind erhöht. Außerdem wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag um einen Betrag von 20 Euro auf dann 160 Euro monatlich angehoben. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird 2015 um 600 Euro auf 1.908 Euro angehoben. Zudem wird er für jedes weitere im Haushalt lebende Kind um 240 Euro aufgestockt.

NSA-Untersuchungsausschuss treibt Aufklärung voran

Im NSA-Untersuchungsausschuss haben wir in dieser Woche weiter an der Aufklärung von Vorwürfen in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen dem amerikanischen Geheimdienst NSA und dem Bundesnachrichtendienst BND gearbeitet. Als Zeuge haben wir unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière befragt. Die von der Opposition in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe haben sich dabei als völlig haltlos herausgestellt. In seiner Zeit als Kanzleramtschef hatte er keine Hinweise darauf, dass die NSA dem BND Suchmerkmale (sog. Selektoren) geliefert hat, die der Ausspähung europäischer Ziele dienten.

Ferner haben wir im Untersuchungsausschuss beschlossen, eine Vertrauensperson zu benennen. Diese Person soll die von der NSA an den BND zu gelieferte Liste mit Suchmerkmalen (Selektorenliste) darauf prüfen, ob sie Selektoren enthielt, die der Wirtschaftsspionage gedient haben könnten. Ich halte es für richtig, eine Vertrauensperson zu beauftragen. Leider muss man feststellen, dass geheime Informationen in der Vergangenheit immer wieder die Medien erreicht haben. Es wäre völlig unverantwortbar, das Risiko einzugehen, dass diese hochsensiblen Listen öffentlich werden. Es ist deshalb richtig, dass nur eine Einzelperson diese Listen prüft und uns dann im Ausschuss darüber Bericht erstattet. Nur so lässt sich eine Gefährdung des Wohls der Bundesrepublik und ihrer Bürger vermeiden.

Nationales Naturerbe in Günthersleben

62 Gebiete in ganz Deutschland mit einer Gesamtfläche von 31.000 Hektar werden zu Nationalem Naturerbe. Das beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages am Mittwoch. Bei den Gebieten handelt es sich um ehemalige Militärflächen, die dem Bund gehören. Sie sollen nicht privatisiert, sondern allein dem Naturschutz gewidmet werden. Auch 186 Hektar Fläche in Günthersleben werden an die Natur zurückgegeben. Der ehemalige Truppenübungsplatz ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Seeberg – Siebleber Teich“  und verfügt über eine besondere Artenvielfalt. Eine gute Nachricht für den Landkreis Gotha!