06 Nov Brief aus Berlin 18/2015
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In dieser Sitzungswoche standen wichtige Themen auf der Tagesordnung sowie eine besonders schwierige Gewissensfrage: Die Neuregelung der Sterbebegleitung. Gerne möchte ich Sie in diesem Brief aus Berlin ausführlich darüber informieren.
Weiteres Asylpaket kommt
Die Spitzen der Koalitionsparteien im Bund haben sich auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Flüchtlingszustroms verständigt, was ich sehr begrüße. Mit dem zweiten Asylpaket werden wir den Zustrom besser steuern und begrenzen. Wesentliche Maßnahmen sind ein einheitlicher Ausweis für Flüchtlinge, beschleunigte Verfahren in speziellen Aufnahmeeinrichtungen, eine verschärfte Residenzpflicht und eine Beschränkung des Familiennachzuges. Der Bund handelt. Von der Thüringer Landesregierung erwarte ich hierbei Unterstützung.
Ein einheitlicher Ausweis sowie eine Datenbank sollen die Identifizierung der Flüchtlinge und die Durchführung der Asylverfahren erleichtern. Um die Asylverfahren für Bewerber mit geringer Aussicht auf Anerkennung zu beschleunigen, werden spezielle Aufnahmeeinrichtungen geschaffen, die für die Asylantragsstellung, Antragsbearbeitung und -Entscheidung zuständig sind. Ebenso für das Rechtsmittelverfahren und die Rückführung. Ein Anspruch auf Leistung soll künftig daran geknüpft werden, dass die verschärfte Residenzpflicht eingehalten wird. Zur besseren Bewältigung der Flüchtlingsströme soll der Familiennachzug für Antragsteller mit subsidiärem Schutz für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt werden.
Künftig freie Routerwahl
Verbraucher sollen künftig selbst entscheiden können, welchen Router sie zum Anschluss von Geräten an das Internet wählen möchten. Bisher lassen einige Netzbetreiber am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zu. Das beschränkt auch den Wettbewerb, da die Hersteller von Routern und Modems in hoher Abhängigkeit einiger weniger Netzbetreiber stehen. Um diese Praxis zu beenden, haben wir nun eine gesetzliche Regelung beschlossen, mit der Verbraucher künftig Wahlfreiheit erhalten.
Krankenhausreform beraten
Mit dem in dieser Woche beschlossenen Krankenhausstrukturgesetz legen wir die Eckpunkte einer umfassenden Krankenhausreform fest. Eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus kann nur mit ausreichend Personal gelingen. Hierzu wird etwa ein Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet, das bis zu 660 Millionen Euro von 2016 bis 2018, danach bis zu 330 Millionen Euro jährlich umfassen soll.
Außerdem verbessern wir mit einem Hygieneförderprogramm den Schutz der Patienten vor gefährlichen Krankenhausinfektionen. Und mit erweiterten Möglichkeiten der häuslichen Krankenpflege und einer neuen Kurzzeitpflege als Leistungen der Krankenkassen stellen wir sicher, dass Patientinnen und Patienten nach einem längeren Krankenhausaufenthalt weiter gut betreut werden. Zugleich helfen wir den Ländern beim Abbau kostspieliger Überkapazitäten und leisten damit einen Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens.
Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen
Um die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase zu verbessern, haben wir in dieser Woche das neue Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot an Palliativ- und Hospizleistungen in ganz Deutschland sowie individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die Betroffenen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, die ambulante Palliativversorgung weiterzuentwickeln und gleichzeitig die finanzielle Ausstattung stationärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize zu verbessern. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen konnten wir weitere Verbesserungen erreichen. Zum Beispiel erhalten Kinderhospize künftig eine eigene Rahmenvereinbarung, um die besonderen Interessen sterbender Kinder besser berücksichtigen zu können. Auch wird in Krankenhäusern, die keine eigene Palliativstation haben, eine Finanzierungsgrundlage für sogenannte multiprofessionelle Teams geschaffen, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten.
Die Arbeit von Hospizen, beispielsweise des Kinderhospizes Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz, ist unverzichtbar. Sie unterstützen Menschen in ihrer schwersten Lebensphase. Unschätzbar wertvolle Arbeit leisten auch die vielen Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativvereine. Sie haben meinen größten Respekt.
Sterbebegleitung neu geregelt
In dieser Woche haben wir abschließend über eine Regelung der Suizidbeihilfe beraten. Eine schwierige Gewissensentscheidung. Vier parteiübergreifende Gruppen von Abgeordneten hatten verschiedene Gesetzentwürfe vorgelegt.
Ich bedauere, dass sich die Mehrheit der Abgeordneten für eine gesetzliche Neuregelung entschieden hat, die die ärztliche Suizidbeihilfe kriminalisiert. Das halte ich menschlich wie juristisch für problematisch. Ich hoffe nun darauf, dass die Gerichte die Sterbebegleitung durch Ärzte so verstehen, dass sie nicht als „geschäftsmäßig“ gilt und straffrei bleibt.
Meiner Überzeugung nach sollte die bisherige Rechtslage, die die Beihilfe zum Suizid durch einen Arzt erlaubt, weiterhin gelten. Die kommerzielle Suizidbeihilfe lehne ich ab. Ich habe mit dem Gesetzesentwurf der Abgeordneten Hintze und Lauterbach daher eine Regelung unterstützt, die den Ärzten bei ihrer Tätigkeit mehr Rechtssicherheit geben sollte und den ärztlich assistierten Suizid straffrei belässt. Leider hat diese Position keine Mehrheit gefunden. Ich habe in den vergangenen Monaten mit Hospizvereinen, Juristen und Medizinern auf mehreren Veranstaltungen im Wahlkreis intensiv über die Sterbebegleitung diskutiert. Schwer leidende Menschen sollten in Würde sterben können, ohne alleine gelassen zu werden.