Ausweisung ausländischer Straftäter wird erleichtert

[download id=“1034″]
Schipanski begrüßt Vorgehen von Innen- und Justizminister
Am Dienstag haben sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière und der Bundesjustizminister Heiko Maas auf ein gemeinsames Vorgehen zur erleichterten Ausweisung von Straftätern verständigt.

„Die Absenkung der Ausweisungshürden ist die richtige Antwort des Rechtsstaates auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln und in anderen deutschen Großstädten. Wer bei uns eine schwere Straftat begeht verwirkt sein Gastrecht. Klar ist, dass Abschiebungen auch konsequent durchgeführt werden müssen. Noch haben wir ein Vollzugsdefizit in vielen Bundesländern“, stellt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Tankred Schipanski (CDU) fest. „Weitere Schritte sollten folgen, insbesondere müssen wir auch den zahlreichen Urkundsdelikten entgegenwirken.“

Der Einigung der Minister nach begründen unter anderem Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zukünftig ein so genanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe (gleich welcher Höhe) verurteilt wurde. Dies gilt auch, wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird.

Wer aufgrund der genannten Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, kann zukünftig auch – trotz Vorliegens von Fluchtgründen – von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden. Dies ist bislang erst bei einer dreijährigen Haftstrafe möglich.